24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.
ergänzende Informationen

Landgericht Coburg Beschluss24.01.2006

Zu den Auswirkungen auf den Versi­che­rungs­schutz, wenn der Versi­che­rungs­nehmer Unfallflucht begeht

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Sie steht unter Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) und kann auch zu einem Fahrverbot oder Führer­schei­n­entzug führen. Doch dies sind nicht die einzigen Folgen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort hat in der Regel auch Auswirkungen in der Kasko- und Haftpflicht­ver­si­cherung.

Der versicherte Flüchtige verletzt damit nämlich seine Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer. Das führt unter Umständen dazu, dass die Versicherung für den Schaden nicht aufkommen muss.

Diese Erfahrung machte jetzt eine Versi­che­rungs­nehmerin vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Coburg. Die rechtskräftig wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe Verurteilte wollte von den Gerichten festgestellt haben, dass die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft für den Unfall Versi­che­rungs­schutz gewähren muss. Da die Versicherte den Prozess nicht finanzieren konnte, begehrte sie hierfür Prozess­kos­tenhilfe. Die lehnten die Richter ab, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Die Klägerin habe durch die Straftat versi­che­rungs­rechtliche Pflichten verletzt, die zur Leistungs­freiheit des Versicherers führten.

Den Spätsommertag im Jahr 2004 wird die Versicherte nicht so schnell vergessen. Als sie mit ihrem Wagen an einem geparkten Fahrzeug vorbeifuhr, kam es zu einem Streifvorgang. Die spätere Klägerin bemerkte den Anstoß, fuhr aber zunächst weiter. Sie wendete dann und kehrte zur Unfallstelle zurück, um sich den Schaden am gegnerischen Auto anzuschauen. Am Unfallort traf sie eine Zeugin vor, die die Kollision beobachtet hatte. Diese machte die Versi­che­rungs­nehmerin auf zwei Kratzer am geparkten Pkw aufmerksam. Die Klägerin notierte sich das gegnerische Kennzeichen. Anschließend fuhr sie weg und gab der Zeugin an, den Unfall bei der Polizei zu melden. Eine polizeiliche Anzeige fand aber nicht statt. In einem folgenden Strafverfahren verurteilte sie der Strafrichter wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe. Trotzdem forderte die Versicherte von ihrer Kasko- und Haftpflichtversicherung Versi­che­rungs­schutz.

Damit drang sie weder beim Amtsgericht noch beim Landgericht Coburg durch. Die klagende Versi­che­rungs­nehmerin habe eine strafbare Unfallflucht nach § 142 StGB begangen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stelle im Versi­che­rungsrecht eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung dar. Das Verhalten der Klägerin sei generell geeignet gewesen, die Interessen der Versicherung ernsthaft zu gefährden. Die Beurteilung des Unfallhergangs werde nämlich hierdurch erschwert. Das Fehlverhalten der Klägerin sei auch erheblich gewesen. Ein rechtstreuer Versi­che­rungs­nehmer hätte in gleicher Lage nicht so gehandelt. Die Beklagte sei daher leistungsfrei.

Vorinstanz:

Beschluss des Amtsgericht Coburg vom 13.12.2005, Az: 12 C 1575/05P

Vgl. auch LG Nürnberg-Fürth: Unfallflucht bleibt folgenlos - Versicherung muss zahlen

Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 27.01.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1822

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI