Dokument-Nr. 5611
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Landgericht Coburg Urteil11.12.2007
"Feinschmecker-Hund": Hund soll aus fremden Gartenteich die drei teuersten Koi-Karpfen gefressen habenZur Tierhalterhaftung für einen angeblich im fremden Koi-Teich fischenden Hund
Zwar weiß bekanntlich auch der beste Freund des Menschen Leckerbissen zu schätzen. Doch mit der Behauptung, der Hund einer Bekannten habe sich aus dem Gartenteich ausgerechnet die drei teuersten Zierfische im Gesamtwert von fast 18.000 € gegönnt, hatte ein Koi-Besitzer zu dick aufgetragen.
Das Landgericht Coburg wies seine Schadensersatzklage gegen die Hundehalterin auf Intervention der Hundehaftpflichtversicherung, die „den Braten gerochen“ hatte, ab. Nach Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass sich die angeblichen „tollen Hechte“ gar nicht im klägerischen Gewässer befunden hatten.
Sachverhalt
In seinem Gartenteich hielt der Kläger im Sommer 2006 rund 40 Kois. Je nach Farbe und Größe werden solche Fische in einer Spanne von wenigen bis hin zu 100.000 € gehandelt. Nach Darstellung des Klägers gehörten seinem Schwarm seit kurzer Zeit auch drei Prachtexemplare im Wert von 3.900, 4.900 und 7.900 € an. Und ausgerechnet diese drei habe die Schäferhündin der mit ihm befreundeten (und bei ihm angestellten) Bekannten Mitte Juli 2006 erlegt. Die Hundehaftpflichtversicherung vermutete Anglerlatein und verweigerte jede Zahlung.
Gerichtsentscheidung
Mit Recht, wie das Landgericht Coburg befand. Zwar bestätigten Ehefrau und Bekannte die Version des Klägers. Doch das Gericht schenkte ihnen keinen Glauben. Es sei lebensfern, dass der Hund sich zielsicher die drei teuersten Kois geangelt haben solle. Seltsam mutete auch an, wie der Kläger den weiteren Ablauf schildere: Er habe die zwei wertvollsten Fische (im Hochsommer) 5 bis 6 Tage am Beckenrand liegen lassen und die stinkenden Kadaver dann begraben, ohne auch nur ein Foto anzufertigen; eine Exhumierung sei aber nicht möglich, weil irgendein Tier den Schatz gehoben habe – während die offen daliegenden Fische mehrere Tage lang unberührt geblieben seien. Ausschlaggebend war jedoch, dass der Fischhändler, von dem der Kläger die Kois bezogen haben wollte und der das anfänglich auch vor Gericht bestätigt hatte, diese Aussage widerrief und erklärte, tatsächlich habe ein entsprechender Verkauf nie stattgefunden. Seine ursprüngliche Aussage sei nur eine Gefälligkeit für den Kläger in dem Wissen gewesen, dass der die Versicherung habe betrügen wollen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2008
Quelle: ra-online, Landgericht Coburg
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