14.11.2024
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Sie sehen zwei Pferde auf einer Koppel.

Dokument-Nr. 991

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Landgericht Coburg Urteil11.03.2005

Wenn das Ross nicht will wie der ReiterZur Frage, wann der Kauf eines Pferdes rückabgewickelt werden kann

Die spätere Klägerin erfüllte sich ihren Jugendtraum und gönnte sich ein eigenes Reitpferd. Nach den Anpreisungen des Pferdehändlers war die argentinische Criollos-Stute hervorragend in der Westernreiterei ausgebildet und gut eingeritten.

Eine intensive Beziehung wollte sich zwischen der neuen Besitzerin und dem Tier nicht einstellen. Gut ein halbes Jahr nach dem Kauf hatte die Klägerin genug. Sie wandte sich an den Händler und forderte ihn auf, die Stute zurückzunehmen und den Kaufpreis zurück­zu­er­statten. Ihre Vorwürfe: Das Pferd sei schlecht eingeritten, schlecht erzogen und widerspenstig. Der Verkäufer wiederum sah den Grund der Probleme in der falschen Behandlung des Pferdes durch die Klägerin und weigerte sich, ihrer Forderung nachzukommen.

Zu Recht, wie die Entscheidungen des Landgerichts Coburg und des Oberlan­des­ge­richts Bamberg zeigen. Mit Hilfe einer Pferde­sach­ver­ständigen stellten die Gerichte fest, dass die Stute in der Reitweise "Western" sehr gut ausgebildet sei. Sie könne problemlos geritten werden, ohne dabei starrköpfig zu werden. Einen Charakter- oder Ausbil­dungs­mangel weise das Pferd daher nicht auf.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Beschlüsse des OLG Bamberg vom 06.06.2005 und vom 04.08.2005 - 5 U 112/05

Quelle: ra-online, Langericht Coburg

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