23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Coburg Urteil29.06.2010

Zusammenstoß mit Eichhörnchen ist kein WildunfallTeilkas­ko­ver­si­cherung muss bei wirtschaft­lichem Totalschaden des Autos nicht zahlen

Eine Autofahrerin, deren Wagen durch einen vermeintlichen Wildunfall einen wirtschaft­lichen Totalschaden erleitet, hat keinen Anspruch auf Zahlung aus ihrer Teilkas­ko­ver­si­cherung, wenn sich im Nachhinein durch eine DNA-Sequenzanalyse herausstellt, dass es sich um einen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen handelte. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls behauptete im Prozess, im Wald wäre urplötzlich ein Tier in der Größe eines Hasen unter einen Vorderreifen ihres Pkw gekommen. Dadurch sei das Kraftfahrzeug ins Schleudern geraten und beim Unfall völlig zerstört worden. Die Klägerin wollte wegen des wirtschaft­lichen Totalschadens noch weitere 6.000 Euro aus ihrer Teilkaskoversicherung erstattet bekommen.

Keine Kollision mit Jagdwild – Versicherung verweigert Zahlung

Der Versicherer erklärte, es liege kein versicherter Wildunfall vor. Das Fahrzeug der Klägerin sei nicht mit Jagdwild kollidiert.

DNA-Sequenzanalyse: Tierhaare am Unfallwagen stammen von Eichhörnchen

Das Landgericht Coburg folgte den Argumenten des Versicherers. Es ließ die am Unfallfahrzeug sicher­ge­stellten Tierhaare durch einen Sachver­ständigen einer DNA-Sequenzanalyse unterziehen. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass die Tierhaare von einem Eichhörnchen stammen. Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen fällt jedoch nicht unter den Schutz der Teilkas­ko­ver­si­cherung, da es - anders als ein Hase - kein Jagdwild ist. Die vernommenen Zeugen bestätigten, dass das am Unfallfahrzeug gefundene Fell mit dem von Sachver­ständigen untersuchten übereinstimmt. Daher hatte das Gericht keinerlei Zweifel daran, dass der Unfall von einem "nicht versicherten" Eichhörnchen ausgelöst wurde.

Quelle: Landgericht Coburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10413

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI