18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.
ergänzende Informationen

Landgericht Coburg Urteil24.01.2008

Prospektwerbung: Werbung ohne Fotos erlaubtMusterr­kü­chen­rabatt ohne Abbildung der Ware ist nicht wettbe­wer­bs­widrig

Ein Wettbewerber kann eine Werbung in einem Werbeprospekt nicht mit der Argumentation verbieten lassen, es sei zwar die preisreduzierte Warenguppe genannt, es fehle aber an der Abbildung von Einzelangeboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.

Das Landgericht Coburg wies im vorliegenden Fall den Antrag zurück, einem Möbelhaus die Werbung mit Rabatten für Musterküchen zu untersagen. Der Kunde erwarte bei einer "Musterküchen-Abverkaufs-Offensive" gerade keine Darstellung der Einzelware im Verkauf­sprospekt. Der Begriff "Musterküche" sei vielmehr ausreichend klar und eindeutig.

Der klagenden Möbelhändlerin flatterte Anfang Dezember 2007 ein Werbeprospekt der Konkurrenz ins Haus, in dem ein „Musterküchen-Abverkaufs-Rabatt“ von „bis zu 80 %“ angekündigt war. Die Klägerin witterte wettbe­wer­bs­widriges Verhalten, weil es an Abbildungen solcher Musterküchen fehlte. Sie beantragte beim Landgericht Coburg, dem Möbelhaus die Werbung durch einstweilige Verfügung zu untersagen.

Damit hatte sie jedoch keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts entsprach der Prospekt dem Gebot, bei Preisnachlässen die Bedingung für ihre Inanspruchnahme klar und eindeutig anzugeben. Es müssten nicht unbedingt beispielhaft verschiedene Einzelstücke im Prospekt abgebildet werden. Denn der Begriff „Musterküche“ bezeichne ersichtlich Küchen, die in den Verkaufsräumen der Beklagten aufgestellt sind. Der angesprochene Verbraucher wisse daher ebenso wie auch die Konkurrenz, welche Ware reduziert sei. Von einer Irreführung könne ebenfalls nicht die Rede sein.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 14.03.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5763

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI