18.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
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Landgericht Coburg Urteil23.02.2005

Kein Schutz vor herabfallenden Bäumen, aber Kostenschutz im nachfolgenden ProzessZum Umfang des Versi­che­rungs­schutzes bei einer Rechts­schutz­ver­si­cherung

In einem vom Landgericht Coburg - bestätigt durch das Oberlan­des­gericht Bamberg - entschiedenen Fall wurde der Versicherer verurteilt, ein rechts­schutz­ver­si­chertes Unfallopfer in dessen Schaden­s­er­satz­prozess gegen den als Schädiger verklagten Unfallgegner von sämtlichen Gerichts- und Anwaltskosten freizustellen.

In diesem Verfahren begehrte der Versi­che­rungs­nehmer Schadensersatz und Schmerzensgeld von über 350.000 €. Anders als die Rechts­schutz­ver­si­cherung des Klägers beurteilten die Richter die Erfolgs­aus­sichten des Zivilverfahrens nicht als chancenlos.

Sachverhalt:

Der Versicherte war mit seinem Auto auf einer Landstraße in Hessen unterwegs. In einer in einem Waldstück liegenden Kurve stürzte plötzlich ein Baum von den Hängen auf das Fahrzeug. Hierbei wurde das Dach des Wagens bis zur Unterkante der Türscheiben eingedrückt. Der Autofahrer erlitt schwerste Schädel- und Hirnver­let­zungen. Dem Eigentümer des Wäldchens warf er vor, gegen Verkehrs­si­che­rungs­pflichten verstoßen zu haben. An der Unfallstelle hätten bereits lange vorher mehrere Bäume schief gestanden und seien umsturz­ge­fährdet gewesen; darunter auch der auf sein Autodach gefallene Baum. Trotzdem habe der Waldbesitzer in vorwerfbarer Weise nicht gehandelt und das schadhafte Gehölz entfernt. Der Verletzte verklagte daher den Forstinhaber auf Schadensersatz. Um wenigstens vom Kostenrisiko des Zivilprozesses befreit zu werden, nahm er seine Rechts­schutz­ver­si­cherung in Anspruch. Diese lehnte es aber ab, eine Deckungszusage zu erteilen. Die eingereichte Schaden­s­er­satzklage habe nämlich keine Aussicht auf Erfolg, argumentierte der Versicherer.

Gericht­s­ent­scheidung:

Dem widersprachen das Landgericht Coburg und das Oberlan­des­gericht Bamberg. Zwar dürfe Rechtsschutz versagt werden, wenn eine beabsichtigte Klage keine hinreichende Erfolgsaussicht biete. Dies sei aber bei dem vom Versicherten eingeleiteten Zivilverfahren gerade nicht der Fall. Um einen Pflichtverstoß des Waldeigners nachzuweisen, habe er zahlreiche Zeugen und die Einholung von Sachver­stän­di­gen­gut­achten angeboten. Der Ausgang des Schaden­s­er­satz­pro­zesses hänge deshalb von einer umfangreichen und schwierigen Beweisaufnahme ab. Das Ergebnis einer derartigen Beweiserhebung dürfe man grundsätzlich nicht vorwegnehmen. Unter diesen Umständen müsse die verklagte Versicherung daher Deckungsschutz gewähren.

Quelle: Presseinformation des Landgerichts Coburg vom 12.08.2005

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