03.12.2024
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Urteil14.08.2006Landgericht Bückeburg
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Landgericht Bückeburg Urteil14.08.2006

Landgericht verurteilt Drogendealer zu Haftstrafe von 8 Jahren und drei MonatenHohe Haftstrafen für Drogendealer nach langer Verfahrensdauer

Nach einer fast 14 Monate lang andauernden Verhandlung hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Bückeburg unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Freiherr von Hammerstein die Angeklagten Hasan A. und Soleiman R. F. wegen der bandenmäßigen unerlaubten Einfuhr von Betäu­bungs­mitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben in acht Fällen zu Haftstrafen von 8 Jahren und drei Monaten (Gesamt­frei­heits­strafe für Hassa A.) sowie drei Jahren und neun Monaten (Gesamt­frei­heits­strafe für Soleimann R. F.) verurteilt.

Die Kammer sieht es nach der Vernehmung von 76 Zeugen (teilweise Mehrfach-Vernehmungen), einem Sachver­ständigen und einem sachver­ständigen Zeugen als erwiesen an, dass die heute 29 Jahre und 43 Jahre alten Angeklagten türkischer bzw. iranischer Staats­an­ge­hö­rigkeit, die seit dem 9. März 2005 in Unter­su­chungshaft sitzen, in Eisbergen und an anderen Orten aufgrund eines gemein­schaftlich gefassten Tatentschlusses diverse heroinabhängige Menschen dazu veranlasst haben, für sie aus den Niederlanden mit Mietfahrzeugen Heroin nach Deutschland einzuführen, um es hier sodann gewinnbringend zu veräußern. Die Kuriere entlohnten sie mit Heroin zum Eigenkonsum.

Wegen zwei weiterer Taten sprach die Kammer die Angeklagten frei. Das Verfahren begann am 20. Juni 2005. Es zeichnete sich durch eine Fülle von Beweisanträgen seitens der Verteidigung und diversen Befan­gen­heits­an­trägen gegenüber der Kammer aus. In seiner mündlichen Urteils­be­gründung drückte der Vorsitzende sein Unverständnis mit der Art der Verteidigung aus, die dem Staat viel überflüssiges Geld gekostet und dazu geführt habe, dass die Angeklagten unnötig lange in Unter­su­chungshaft verbringen mussten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Bückeburg vom 14.08.2006

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