15.11.2024
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Dokument-Nr. 2012

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Urteil03.03.2006Landgericht Braunschweig5 O 2999/04, 5 O 912/05, 5 O 948/05, 5 O 1048/05
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Landgericht Braunschweig Urteil03.03.2006

Vier Musterklagen gegen die Norddeutsche Landesbank abgewiesen

Ein Projekt­ent­wickler und Bauträger hatte für die Sanierung eines Hotelkomplexes zur Errichtung eines Luxushotels Milli­o­nen­kredite von der Nord/LB aufgenommen. Die Kläger warfen der Nord/LB vor, dass diese nach Eintritt wirtschaft­licher Schwierigkeiten den Bauträger gedrängt habe, einen Immobilienfonds aufzulegen, um durch die erhofften Einlagen der Anleger ihr Kredi­ten­ga­gement zu retten. Zu diesem Zeitpunkt soll die bestehende Komman­dit­ge­sell­schaft (die in eine Publi­kums­kom­man­dit­ge­sell­schaft umgewandelt werden sollte) bereits überschuldet und insolvenzreif gewesen sein.

Die Anleger begehrten von der Nord/LB die Rückzahlung der von ihnen investierten Beträge abzüglich gezahlter Ausschüttungen gegen Übertragung der Fondsanteile. Sie hatten sich mit jeweils 10.000 EUR bis zu rund 750.000 EUR beteiligt.

Nach Vernehmung von Zeugen zu den Gründungs­um­ständen des Fondsprojekts wurden die Klagen abgewiesen. Dabei hat die Kammer ausdrücklich dahinstehen lassen, wie die wirtschaftliche Situation der umgewandelten Gesellschaft bei Fondsauflegung war.

Den Klägern ist nach Ansicht der Kammer nicht der Nachweis gelungen, dass ein Verhalten der Nord/LB dazu geführt hat, dass der Fonds aufgelegt und die Kläger Anteilseigner wurden. Die bloße Kreditierung der Fonds­ge­sell­schaft durch die Nord/LB und deren mögliche drohende Zahlungs­un­fä­higkeit oder Überschuldung reichen für eine Haftung allein nicht aus. Die Bank war insoweit nicht gehalten, eigene wirtschaftliche Interessen nicht zu verfolgen.

Eine Haftung komme nur in Betracht bei einer nachgewiesenen, maßgeblichen und entscheidenden Beeinflussung der Fondsauflage durch die Nord/LB in Kenntnis einer wirtschaftlich notleidenden Situation der Fonds­ge­sell­schaft und im Wissen einer nachhaltig fehlenden Erfolgs­per­spektive.

Hiervon konnte sich die Kammer aufgrund der Beweisaufnahme aber nicht überzeugen. Der als Zeuge vernommene Projekt­ent­wickler hatte diese Behauptung der Kläger gerade nicht bestätigt. Auch ein weiterer Zeuge konnte nicht bestätigen, dass die Initiative zur Fondsgründung von der Nord/LB ausgegangen sei.

Die Musterklagen gehören zu einen Komplex von insgesamt 257 beim Landgericht anhängigen Klagen mit einem Gesamtvolumen von knapp 13 Millionen EUR.

Quelle: Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 06.03.2006

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