21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Braunschweig Urteil07.02.1985

Bei einem Hauskauf wird zugleich das Heizöl mitgekauftHeizöl gilt als Zubehör zum verkauften Hausgrundstück

Da das in einem Tank befindliche Heizöl als Zubehör (§ 97 BGB) des Grundstücks gilt, wird es mit dem Grundstückskauf mitgekauft. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich die Kaufver­trags­parteien nach einem Grundstückskauf darüber, ob das im Tank befindliche Heizöl von 22.000 Litern mitverkauft wurde oder nicht.

Heizöl wurde mitgekauft

Das Landgericht Braunschweig stellte fest, dass das Heizöl mit dem Grundstückskauf mitgekauft wurde. Zwar habe das Heizöl im notariellen Kaufvertrag keine Erwähnung gefunden. Das Heizöl sei aber gemäß § 314 BGB (neu: § 311 c BGB) vom Kaufvertrag mit umfasst worden, weil es als Zubehör im Sinne des § 97 BGB anzusehen war. Denn das auf dem verkauften Grundstück lagernde Heizöl erfüllt als Brennstoff gegenüber den Wohnhäusern eine dienende Funktion im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB. Diese Entscheidung stehe zudem nicht im Widerspruch zu der Ansicht des OLG Düsseldorfs (NJW 1966, 1714). Denn in dem damaligen Fall habe das Oberlan­des­gericht auf die fehlende Bezugs­fer­tigkeit des Hauses abgestellt.

Quelle: Landgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16742

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI