18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 12272

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Bonn Urteil05.08.2011

LG Bonn: Kleingedrucktes bei Smartphonekauf darf nicht nur mit einer Lupe lesbar seinTelekom Shop darf Smartphone nur mit deutlich erkennbaren Zusatzkosten verkaufen

Die Telekom Shop Vertrie­bs­ge­sell­schaft, eine Tochter der Deutschen Telekom, darf nicht für Smartphones mit einem Preis werben, ohne zugleich deutlich auf die Kosten eines zusätzlich abzuschlie­ßenden Vertrages hinzuweisen. Das entschied das Landgericht Bonn.

Im zugrunde liegenden Fall warb der Telekom Shop in einer großen deutschen Tageszeitung mit einem Preis von nur 49,95 Euro für das Smartphone einer bekannten Marke. Doch im Kleingedruckten versteckte sich die Preisangabe für einen Netzkarten-Vertrag, der abgeschlossen werden musste, wenn man das edle Smartphone erwerben wollte. Das Kleingedruckte war jedoch so klein, dass die Zusatzkosten nicht einmal mit einer Lupe zu entziffern waren - überdies gedruckt in dunkler Schrift auf dunklem Hintergrund.

Gemäß Preis­an­ga­ben­ver­ordnung muss Endpreis für Verbraucher deutlich erkennbar sein

Die Verbrau­cher­zentrale Hamburg mahnte den Telekom Shop ab und verlangte, künftig die Preise deutlicher anzugeben. Der blieb zunächst uneinsichtig, so dass Klage beim Landgericht Bonn erhoben wurde. Doch dann lenkte man ein; der Klaganspruch wurde anerkannt. Preis­ver­schleierung werden nicht geduldet. Nach der Preis­an­ga­ben­ver­ordnung müssen Unternehmen gegenüber Verbrauchern den Endpreis des von Ihnen vertriebenen Produktes und die damit verbundenen Kosten deutlich kennzeichnen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12272

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI