18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.
ergänzende Informationen

Landgericht Bonn Urteil21.11.2006

Hauseigentümer müssen Heizungsanlagen im Winter regelmäßig überprüfenKontrolle muss so oft erfolgen, dass selbst bei einem Komplettausfall der Heizung keine Frostschäden in wasserführenden Anlagen entstehen

Wer als Hauseigentümer im Winter die Heizungsanlage nicht regelmäßig kontrolliert, kann im Falle von Frostschäden leer ausgehen. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Bonn.

Im zugrunde liegenden Fall kehrte der Hauseigentümer eines freistehenden Einfa­mi­li­en­hauses nach einem 7-wöchigen Mallorca-Urlaub am 17.03.2006 in sein Haus zurück. Dabei musste er feststellen, dass die Innentemperatur des Hauses nahezu auf dem Niveau der Außentemperatur lag. Im Februar und März 2006 herrschten teils erhebliche Minustem­pe­raturen mit Werten von bis zu -9,1 Grad Celsius in der Region. Ein Sachver­ständiger stellte fest, dass sich zehn Rippen­heiz­kör­pe­r­e­lemente durch den Frost verzogen hatten. Durch die Frosteinwirkung gab es auch Schäden an den Thermo­stat­ventilen, Verschrauben, Wasserabläufen, Luftstopfen etc. - Schäden in Höhe von ca. 4000,- EUR.

Die Wohngebäudeversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Sie berief sich auf Leistungs­freiheit wegen Obliegenheitsverletzung und kündigte das Versi­che­rungs­ver­hältnis. Der Versi­che­rungs­nehmer habe die Sicher­heits­vor­schrift des § 11 Ziffer 1d) der VGB 88 verletzt. Danach müsse der Versi­che­rungs­nehmer in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren sowie alle wasserführenden Anlagen sperren und entleeren. Der Hauseigentümer trug vor, bei der Heizungsanlage auf "Frostwächter" geschaltet zu haben. Er verklagte die Versicherung auf Übernahme des Schadens.

Das Landgericht Bonn wies seine Klage ab. Der Hauseigentümer habe gegen die Sicher­heits­vor­schrift § 11 Ziffer 1d) der GVB 88 verstoßen, so dass die Versicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden sei.

Heizung muss genügend häufig kontrolliert werden

Selbst wenn der Hauseigentümer die Heizungsanlage auf "Frostwächter" gestellt habe, so hätte er jemanden während seines Urlaubs anweisen müssen, das Haus zwei- bis dreimal wöchentlich zu kontrollieren. Die Beheizung des Hauses müsse genügend häufig kontrolliert werden, führte das Gericht aus. Eine Beheizung sei dann ausreichend und genügend häufig kontrolliert, wenn sie geeignet sei, das Einfrieren der wasserführenden Anlagen zu verhindern. Die Kontrolle habe so häufig zu erfolgen, dass selbst bei einem Komplettausfall der Heizungsanlage nach der letzten Kontrolle das Einfrieren der wasserführenden Anlagen und Einrichtungen und das Eintreten eines Frostschadens auszuschließen sei.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5434

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI