21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Bielefeld Urteil06.10.2021

Schmerzensgeld von 2.500 € für hinterbliebenen Ehegatten wegen falschen BestattungsortsSeebestattung in der Ostsee anstatt Nordsee

Wird die Bestattung eines verstorbenen Ehegatten entgegen der vertraglichen Vereinbarung an einem falschen Ort vorgenommen, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld für den hinterbliebenen Ehegatten in Höhe von 2.500 €, wenn er dadurch eine Depression und Schlafstörungen erleidet. Dies hat das Landgericht Bielefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod ihres Ehemanns im Jahr 2017 vereinbarte die Witwe mit dem Bestat­tungs­un­ter­nehmen, dass der Leichnam eingeäschert und in der Nordsee bestattet werden sollte. Die Ehegatten hatten eine besondere Verbdingung zur Nordsee, weshalb sich der verstorbene Ehemann dort eine Seebestattung gewünscht hat. Nachfolgend kam es aber zu einer Seebestattung in der Ostsee. Die Witwe behauptet nun, dass sie aufgrund dessen an Schlafstörungen, Bluthochdruck und Depressionen leide. Sie klagte daher gegen das Bestat­tungs­un­ter­nehmen auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 €.

Falscher Bestattungsort begründet Schmer­zens­geldan­spruch

Das Landgericht Bielefeld entschied, dass der Klägerin ein Schmer­zens­geldan­spruch zustehe. Dadurch, dass der Beklagte entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Seebestattung in der Ostsee anstatt der Nordsee vorgenommen hat, habe er fahrlässig seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt. Jedoch könne die Klägerin nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 € verlangen, da der Sachverständige nur Schlafstörungen und Depressionen in Folge der falschen Bestattung feststellen konnte.

Quelle: Landgericht Bielefeld, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31340

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI