14.11.2024
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Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 11268

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Urteil09.03.2011Landgericht Berlin97 O 206/10
Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Beschluss28.10.2010, 16 O 509/10
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil09.03.2011

Landgericht Berlin untersagt Flughafen-Bezeichnung „Airport Magdeburg-Berlin International“195 km von der Innenstadt Berlins entfernter Flughafen suggeriert mit Bezeichnung "International" falsche Vorstellung zu Größe und Infrastruktur

Das Landgericht Berlin hat der Betreiberin eines Flughafens in der Nähe von Magdeburg per Urteil untersagt, diesen Flughafen „Airport Magdeburg-Berlin International“ zu nennen und damit eine entsprechende Verbots­ver­fügung vom 28. Oktober 2010 bestätigt.

Die Betrei­ber­ge­sell­schaft der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld hatte sich mit einem Unter­las­sungs­antrag im Eilverfahren gegen die angekündigte Umbenennung gewandt und glaubhaft gemacht, diese täusche über Größe, Bedeutung und Lage des Flughafens und sei deswegen wettbe­wer­bs­widrig. Der Flughafen in Cochstedt liege etwa 195 km von der Innenstadt Berlins entfernt, sei per Auto nur nach zweistündiger Fahrt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in drei Stunden erreichbar (Busverbindung nach Aschersleben und Magdeburg). Ferner werde mit der Bezeichnung „International“ die Vorstellung einer bestimmten Größe und Infrastruktur suggeriert, die nicht zutreffe. Die Entschei­dungs­gründe des gestrigen Urteils liegen noch nicht vor.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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