21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 13126

Drucken
Urteil01.03.2012Landgericht Berlin91 O 27/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2012, 378Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2012, Seite: 378
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil01.03.2012

"Cyber Monday": Landgericht Berlin untersagt Lockwerbung von AmazonSchnäppchen bereits Sekunden nach Verkaufsstart "ausverkauft"

Der Internethändler Amazon darf mit Tiefstpreisen auf seiner deutschen Webseite nur dann werben, wenn die für einen Zeitraum von zwei Stunden angebotenen Produkte mindestens eine halbe Stunde vorrätig sind. Dies entschied das Landgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Internethändler Amazon seine Werbeaktion bereits Wochen vorher angekündigt und Kunden über die zum Kauf angebotenen Produkte abstimmen lassen. Am „Cyber Monday im November 2010“ war es dann so weit: Der Onlinehändler bot im Zwei-Stunden-Rhythmus jeweils fünf Produkte zu drastisch reduzierten Preisen an. Doch statt der Spielkonsole oder der elektrischen Zahnbürste zum Schnäpp­chenpreis gab es bei den meisten Kunden nur lange Gesichter: Die Produkte waren oft schon Sekunden nach dem Verkaufsstart „ausverkauft“. Zu kaufen waren sie trotzdem noch – zum regulären Preis im Onlineshop.

Großer Mehrheit der Interessenten blieb keine Chance zum Kauf der Produkte

Die Verbrau­cher­zentrale Bundesverband kritisiert, dass die reduzierte Ware so stark begrenzt worden sei, dass die große Mehrheit der Interessenten gar nicht zum Zuge kommen konnte. Dadurch habe sich der Eindruck aufgedrängt, Ziel der Sonderaktion sei es gewesen, möglichst viele Verbraucher auf die Internetseite von Amazon zu locken, damit sie sonstige Produkte bestellen.

Produkte müssen mindestens für das erste Viertel des Aktio­ns­zeitraums erhältlich sein

Das Berliner Landgericht gab der Klage der Verbrau­cher­zentrale auf Unterlassung der Werbeaktion statt. Die reduzierte Ware müsse mindestens während des ersten Viertels des Angebots­zeitraums erhältlich sein.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13126

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI