21.11.2024
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Dokument-Nr. 13187

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Landgericht Berlin Beschluss02.03.2012

Landgericht Berlin hebt Kosten­be­rechnung eines Notars wegen Pflicht­ver­stößen bei der Beurkundung eines Wohnungs­kauf­ver­trages aufNotar hatte 2-Wochen-Frist vor der Beurkundung des Kaufvertrages nicht eingehalten

Wegen unrichtiger Sachbehandlung hat die für Kostensachen zuständige Zivilkammer 82 des Landgerichts die Kosten­be­rechnung eines Notars für die Beurkundung eines Wohnungs­kauf­ver­trages aufgehoben.

Der Notar habe bei der Beurkundung gegen seine rechtlichen Pflichten verstoßen. Dies führe zur Nichterhebung der im Verfahren geltend gemachten Kosten.

In seinem Beschluss beanstandet das Landgericht einen Verstoß gegen die Pflicht des Notars, dem Verbraucher den Text des beabsichtigten Rechts­ge­schäftes zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung zu stellen. Zudem habe der Notar keine hinreichenden Gründe für die nur ausnahmsweise zulässige Aufspaltung des Vertrages in getrennt zu beurkundenden Angebots- und Annah­me­er­klä­rungen genannt. Schließlich seien weitere Prüfungs- und Beleh­rungs­pflichten nicht eingehalten worden.

Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (pm/pt)

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