15.11.2024
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Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 116

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Landgericht Berlin Urteil12.02.2004

Hausrat­ver­si­cherung zahlt auch bei Einstieg mit SchlüsselNicht grob fahrlässig handelt, wer Papiere und Schlüssel zusammen aufbewahrt

Die Versicherung wollte sich im Fall aus der Verantwortung stehlen, da der Versi­che­rungs­nehmer grob fahrlässig gehandelt haben sollte.

Im Fall hatte der versicherte Mann in seiner Aktentasche Brieftasche und Schlüssel aufbewahrt. Die Tasche wurde ihm gestohlen. Als er den Diebstahl bemerkte, war es schon zu spät. Die Diebe hatten bereits zugeschlagen.

Das Landgericht Berlin entschied, dass nicht grob fahrlässig handelt, wer seinen Ausweis und seine Schlüssel zusammen in einer Tasche transportiert. Darum muss die Hausrat­ver­si­cherung auch zahlen, wenn beides gestohlen und dann in die Wohnung eingebrochen wird.

Es sei lebensfremd zu verlangen, Papiere und Schlüssel getrennt aufzubewahren.

Quelle: ra-online

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