21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.

Dokument-Nr. 32489

Drucken
Urteil23.08.2022Landgericht Berlin67 S 44/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 1157Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 1157
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil23.08.2022

Warmlau­fen­lassen des Motors in Tiefgarage für maximal 90 SekundenMitnutzer der Tiefgarage steht Unter­lassungs­anspruch zu

Der Motor eines Pkw darf in einer Tiefgarage nicht länger als 90 Sekunden warmlaufen. Dem Mitnutzer der Tiefgarage steht insofern gemäß § 862 Abs. 1 BGB ein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Inhaber eines Stellplatzes in einer privaten Tiefgarage in Berlin ließ den Motor seines Fahrzeugs bis zu 2 Minuten warmlaufen. Er meinte, er müsse dies nach mehrmaliger Starthilfe tun, damit der Motor sachgerecht genutzt werden könne, ohne dass der Motor Schaden nehme. Ein anderer Nutzer der Tiefgarage hielt dies für unzulässig und klagte auf Unterlassung.

Anspruch auf Unterlassung des Warmlau­fen­lassens für länger als 90 Sekunden

Das Landgericht Berlin entschied, dass dem Kläger gemäß § 862 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Unterlassung des Warmlau­fen­lassens des Motors über einen Zeitraum von 90 Sekunde hinaus zustehe. Der Kläger müsse die verursachten Abgase nicht unbeschränkt dulden. Es sei zu beachten, dass in einer Tiefgarage sich Abgase im Vergleich zur offenen Straße schneller konzentrieren. Dem Beklagten sei zuzumuten, sein Fahrzeug innerhalb von 90 Sekunden nach gewährter Starthilfe aus der Tiefgarage zu fahren.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 1157/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32489

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI