21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 28085

Drucken
Beschluss06.08.2019Landgericht Berlin67 S 342/18
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2019, 1243Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2019, Seite: 1243
  • WuM 2019, 591Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2019, Seite: 591
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil, 117 C 102/16
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss06.08.2019

Unwirksame Moder­nisierungs­miet­erhöhung wegen vorsätzlichen und kollusiven Verstoßes gegen Wirt­schaftlich­keits­gebotVermieter und mit ihm wirtschaftlich verbundenes Bauunternehmen erstellten überhöhte Abrechnungen

Rechnet ein Vermieter zusammen mit einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Bauunternehmen Moder­nisierungs­arbeiten bewusst überhöht ab, um die Kosten auf den Mieter umzulegen und somit Gewinn zu erzielen, so liegt ein vorsätzlicher und kollusiver Verstoß gegen das Wirt­schaftlich­keits­gebot vor. Die Moder­nisierungs­miet­erhöhung ist in diesem Fall wegen Sitten­wid­rigkeit gemäß § 138 BGB komplett unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden an einer Mietwohnung in Berlin diverse Moder­ni­sie­rungs­a­r­beiten durchgeführt. Nachträglich stellte sich heraus, dass ein Teil der Arbeiten vom Bauunternehmen bewusst zu hoch abgerechnet wurden. Das Bauunternehmen war dabei mit der Vermieterin wirtschaftlich verbunden. Der Geschäftsführer der Vermie­tungs­ge­sell­schaft war zugleich Geschäftsführer des Bauunternehmens. Die teilweise überhöhten Kosten wollte der Vermieter mittels einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umlegen. Da sich der Mieter weigerte die Mieterhöhung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Klage. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Mitte über den Fall entschied, musste das Landgericht Berlin als Berufungs­instanz eine Entscheidung treffen.

Kein Anspruch auf erhöhte Miete

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf die erhöhte Miete zu. Die Mieter­hö­hungs­er­klärung aufgrund der Moder­ni­sie­rungs­a­r­beiten sei wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB unwirksam. Die Vermieterin habe die Absicht gehabt, den Mieter mit überhöhten Kosten zu übervorteilen. Die von der Vermieterin zugrunde gelegte Berechnung der Gesamtkosten der Arbeiten habe darauf abgezielt, dem Mieter Kosten aufzuerlegen, die in einem deutlichen Missverhältnis zur Leistung stehen. Dieser vorsätzliche Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot habe der eigenen Gewinn­ma­xi­mierung gedient.

Keine Teilun­wirk­samkeit der Mieter­hö­hungs­er­klärung

Zwar sei eine Mieter­hö­hungs­er­klärung bei einem Verstoß gegen das Wirtschaft­lich­keitsgebot nicht insgesamt unwirksam, so das Landgericht. Eine Teilun­wirk­samkeit sei jedoch im vorliegenden Fall unangemessen, da ein vorsätzlicher und kollusiver Verstoß gegen das Wirtschaft­lich­keitsgebot vorlag. Nur eine vollständige Unwirksamkeit der Mieter­hö­hungs­er­klärung stelle einen wirksamen Schutz des Mieters vor auf diese Art und Weise vorsätzlich überhöht abgerechneten Moder­ni­sie­rungs­kosten dar.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2019, 591/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28085

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI