18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 3852

Drucken
Urteil19.02.2004Landgericht Berlin67 S 319/03
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2004, 626Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2004, Seite: 626
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil19.02.2004

Eigentümer haftet für Verletzungen im dunklen KellerVermieter hat Verkehrs­si­cherungs­pflicht

Weil sich ein Mieter im dunklen Keller im Genitalbereich verletzte, muss ein Vermieter 2.500,- EUR Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im Fall war ein Mieter bei defekter Keller­be­leuchtung mit einem Eimer in jeder Hand im Keller einer Wohnanlage unterwegs. Er wollte Kohlen für die Heizung holen. Es war so duster, dass er nicht jede Ecke des Kellers einsehen konnte, daher orientierte er sich an der rechten Wand des Ganges und übersah dabei einen ca. 60 bis 80 Zentimeter in den Gang hineinragenden Holzbalken, so dass er stolperte. Er zog sich Verletzungen im Unterleib zu und musste sich über längere Zeit in ärztliche Behandlung begeben.

Das Landgericht Berlin sprach dem Mieter ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,- EUR zu. Der Vermieter habe seine Verkehrs­si­che­rungs­pflicht verletzt. Er sei verpflichtet dafür zu sorgen, dass in den den Mietern zugänglichen Räumlichkeiten des Hauses keine Gefahrquellen bestünden. Das Vorbringen des Vermieters, der Mieter hätte den Keller gar nicht betreten sollen, ließ das Gericht nicht gelten. Der Mieter habe nur im Keller die Möglichkeit gehabt, den nötigen Vorrat an Kohlen zu lagern.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3852

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI