18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 3852

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Urteil19.02.2004Landgericht Berlin67 S 319/03
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2004, 626Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2004, Seite: 626
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Landgericht Berlin Urteil19.02.2004

Eigentümer haftet für Verletzungen im dunklen KellerVermieter hat Verkehrs­si­cherungs­pflicht

Weil sich ein Mieter im dunklen Keller im Genitalbereich verletzte, muss ein Vermieter 2.500,- EUR Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im Fall war ein Mieter bei defekter Keller­be­leuchtung mit einem Eimer in jeder Hand im Keller einer Wohnanlage unterwegs. Er wollte Kohlen für die Heizung holen. Es war so duster, dass er nicht jede Ecke des Kellers einsehen konnte, daher orientierte er sich an der rechten Wand des Ganges und übersah dabei einen ca. 60 bis 80 Zentimeter in den Gang hineinragenden Holzbalken, so dass er stolperte. Er zog sich Verletzungen im Unterleib zu und musste sich über längere Zeit in ärztliche Behandlung begeben.

Das Landgericht Berlin sprach dem Mieter ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,- EUR zu. Der Vermieter habe seine Verkehrs­si­che­rungs­pflicht verletzt. Er sei verpflichtet dafür zu sorgen, dass in den den Mietern zugänglichen Räumlichkeiten des Hauses keine Gefahrquellen bestünden. Das Vorbringen des Vermieters, der Mieter hätte den Keller gar nicht betreten sollen, ließ das Gericht nicht gelten. Der Mieter habe nur im Keller die Möglichkeit gehabt, den nötigen Vorrat an Kohlen zu lagern.

Quelle: ra-online

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