21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 25342

Drucken
Beschluss26.09.2017Landgericht Berlin67 S 166/17
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2017, 1224Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2017, Seite: 1224
  • WuM 2017, 655Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2017, Seite: 655
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil29.05.2017, 9 C 670/16
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss26.09.2017

Abmahnung mit Zahlungsfrist schließt Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs bis zum erfolglosen Fristablauf ausVerzicht auf Recht zur Kündigung bei Ausspruch einer befristeten Abmahnung

Spricht der Vermieter wegen eines Zahlungsverzugs des Mieters eine Abmahnung aus und setzt dabei eine Frist zur Zahlung, so verzichtet er damit auf das Recht zur Kündigung bis zum erfolglosen Ablauf der Frist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall befanden sich die Mieter einer Wohnung in Berlin in Zahlungsverzug. Der Vermieter sprach daher im November 2016 eine Abmahnung aus und bat um Zahlung der säumigen Beträge innerhalb von 10 Tagen. Noch vor Ablauf dieser Zahlungsfrist kündigte der Vermieter das Mietverhältnis wegen des Zahlungsverzugs ordentlich. Da sich die Mieter anschließend weigerten auszuziehen, erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Amtsgericht Berlin-Wedding wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.

Kein Recht zur Kündigung vor Ablauf der Zahlungsfrist

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Vermieters zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sei unwirksam, da sie vor Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Zahlungsfrist erklärt wurde. Mit dem Ausspruch einer befristeten Abmahnung verzichte der Vermieter auf das Recht zur außer­or­dent­lichen und ordentlichen Kündigung wegen des Zahlungsverzugs bis zum erfolglosen Ablauf der Frist.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss25342

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI