Dokument-Nr. 28686
Permalink https://urteile.news/
- GE 2020, 543Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2020, Seite: 543
- WuM 2020, 232Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2020, Seite: 232
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil11.12.2019, 123 C 61/19
Landgericht Berlin Beschluss26.03.2020
Virus-Pandemie begründet Verlängerung der RäumungsfristErschwerte Bedingungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum
Kommt es aufgrund einer Virus-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wodurch die Beschaffung von Ersatzwohnraum erschwert wird, so ist die Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO zu verlängern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mieter vom Amtsgericht Berlin-Mitte im Dezember 2019 zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Das Gericht setzte eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2020. Aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten gesetzlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hielt der Mieter die Beschaffung von Ersatzwohnraum innerhalb der gesetzten Frist für nicht möglich. Er beantragte daher beim Landgericht Berlin die Verlängerung der Räumungsfrist bis zum 30. Juni 2020.
Verlängerung der Räumungsfrist wegen Corona-Pandemie
Das Landgericht Berlin kam dem Antrag des Mieters nach. Die Räumungsfrist sei nach § 721 ZPO zu verlängern. Angesichts der erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sei eine erfolgreiche Beschaffung von Ersatzwohnraum für einen zur Räumung verpflichteten Mieter derzeit überwiegend unwahrscheinlich oder sogar ausgeschlossen. Hinzukomme ohnehin, dass der Wohnungsmarkt in Berlin angespannt ist. Zu welchem Zeitpunkt die Anmietung von Ersatzwohnraum bei hinreichendem Bemühen des Räumungsschuldners wieder erfolgreich sein wird, sei ungewiss. Jedenfalls sei die Räumungsfrist bis zum vom Mieter genannten Zeitpunkt zu verlängern.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28686
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.