21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 32603

Drucken
Beschluss19.08.2021Landgericht Berlin67 S 159/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2022, 745Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2022, Seite: 745
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil10.06.2021, 21 C 158/20
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss19.08.2021

Bindung des Vermieters an Kündigungs­aus­schluss trotz Kündigung des FördervertragesFehlende Regelung zum Fall der späteren Kündigung des Fördervertrags

Haben die Miet­vertrags­parteien die Kündigung wegen Eigenbedarfs für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen, ohne zu regeln, wie sich dies auf eine spätere Kündigung des Fördervertrags auswirkt, bleibt es beim Kündigungs­aus­schluss nach Kündigung des Fördervertrags. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin einen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung für einen Zeitraum von 20 Jahren vereinbart. Jedoch regelten sie nicht den Umstand, ob oder wie sich eine spätere Kündigung des Fördervertrags auf den damit verbundenen Kündigungsausschluss auswirkt. Die Vermieterin meinte der Kündi­gungs­aus­schluss entfalle dann, so dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zulässig sei. Das Amtsgericht Berlin-Mitte verneinte dies. Nunmehr hatte das Landgericht Berlin eine Entscheidung zu treffen.

Kein Wegfall des Kündi­gungs­aus­schlusses nach Kündigung des Fördervertrags

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Kündi­gungs­aus­schluss sei nicht wegen der Kündigung des Fördervertrags weggefallen, so dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam sei. Das Fehlen einer Regelung, wie sich die Kündigung des Fördervertrags auf den Kündi­gungs­aus­schluss auswirkt, gehe wegen des offen­sicht­lichen mieter­schüt­zenden Charakters der Gesamtregelung zu Lasten der Vermieterin,

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32603

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI