Dokument-Nr. 32603
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- WuM 2022, 745Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2022, Seite: 745
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil10.06.2021, 21 C 158/20
Landgericht Berlin Beschluss19.08.2021
Bindung des Vermieters an Kündigungsausschluss trotz Kündigung des FördervertragesFehlende Regelung zum Fall der späteren Kündigung des Fördervertrags
Haben die Mietvertragsparteien die Kündigung wegen Eigenbedarfs für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen, ohne zu regeln, wie sich dies auf eine spätere Kündigung des Fördervertrags auswirkt, bleibt es beim Kündigungsausschluss nach Kündigung des Fördervertrags. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin einen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung für einen Zeitraum von 20 Jahren vereinbart. Jedoch regelten sie nicht den Umstand, ob oder wie sich eine spätere Kündigung des Fördervertrags auf den damit verbundenen Kündigungsausschluss auswirkt. Die Vermieterin meinte der Kündigungsausschluss entfalle dann, so dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zulässig sei. Das Amtsgericht Berlin-Mitte verneinte dies. Nunmehr hatte das Landgericht Berlin eine Entscheidung zu treffen.
Kein Wegfall des Kündigungsausschlusses nach Kündigung des Fördervertrags
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Kündigungsausschluss sei nicht wegen der Kündigung des Fördervertrags weggefallen, so dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam sei. Das Fehlen einer Regelung, wie sich die Kündigung des Fördervertrags auf den Kündigungsausschluss auswirkt, gehe wegen des offensichtlichen mieterschützenden Charakters der Gesamtregelung zu Lasten der Vermieterin,
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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