21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 32573

Drucken
Beschluss14.07.2022Landgericht Berlin66 S 144/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 1269Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 1269
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil27.04.2022, 24 C 117/21
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss14.07.2022

Mieter kann sich trotz abgelehnter Modernisierung auf wohnwert­min­derndes Merkmal berufenAusschlaggebend ist allein tatsächlicher Zustand der Wohnung

Ein Wohnungsmieter kann sich auf ein wohnwert­min­derndes Merkmal berufen, auch wenn er zuvor die entsprechende Modernisierung abgelehnt hat. Allein maßgeblich ist der Zustand der Wohnung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin über eine Mieterhöhung. Die Mieterin hielt den Umstand, dass das WC ohne Lüftungs­mög­lichkeit war, für ein wohnwert­min­derndes Merkmal. Der Vermieter meinte, die Mieterin könne sich darauf nicht berufen, da sie in der Vergangenheit eine umfangreiche Sanierung des Bades abgelehnt hatte. Der Fall kam schließlich vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg hielt das Berufen auf das wohnwert­min­dernde Merkmal für zulässig. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.

Wohnwert­min­derndes Merkmal ist trotz abgelehnter Modernisierung zu berücksichtigen

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Es sei unbeachtlich, dass die Mieterin die Modernisierung des Bades nicht habe dulden wollen. Ausschlaggebend sei allein der tatsächliche Zustand der Wohnung und nicht etwaige Moder­ni­sie­rungs­vorhaben, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht umgesetzt wurden.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 1269/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32573

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI