Dokument-Nr. 32731
Permalink https://urteile.news/
- GE 2023, 92Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 92
Landgericht Berlin Urteil09.12.2022
Berücksichtigung eines wohnwertmindernden Merkmals trotz verweigerter ModernisierungBei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist tatsächlicher Zustand der Wohnung maßgeblich
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an. Ein wohnwertminderndes Merkmal wird also auch dann berücksichtigt, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung abgelehnt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Vermieter in Berlin im Mai 2021 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Mieter hielt den Anspruch für nicht gegeben und verwies auf den fehlenden Fliesenspiegel im Badezimmer. Seiner Meinung nach begründe dies ein wohnwertminderndes Merkmal. Der Vermieter meinte, der Mieter könne sich darauf nicht berufen, da er eine beabsichtigte Modernisierung des Bades abgelegt hatte.
Berücksichtigung des wohnwertmindernden Merkmals
Das Landgericht Berlin entschied, dass das wohnwertmindernde Merkmal zu berücksichtigen sei. Dass der Mieter eine entsprechende Modernisierung abgelehnt hatte, sei unerheblich, da es bei der Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung ankomme. Wenn ein Vermieter eine Modernisierung durchführen will und sich ein Mieter dem widersetzt, müsse er eine Duldungsklage erheben. Kommt er dem nicht nach und verändert sich der Zustand der Wohnung daher nicht, habe dies keinen Einfluss auf die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2023, 92/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32731
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.