18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 25860

Drucken
Urteil21.10.1983Landgericht Berlin64/63a S 147/83
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 1984, 83Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 1984, Seite: 83
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil20.12.1982, 10 C 427/82
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil21.10.1983

Fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters nach Eintreten der Wohnungstür eines NachbarnNachhaltige Störung des Hausfriedens

Tritt ein Wohnungsmieter die Wohnungstür eines Mitmieters ein, so rechtfertigt die darin liegende nachhaltige Störung des Hausfriedens die fristlose Kündigung des Mietvertrags gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Wohnungsmieter im Jahr 1982 vom Amtsgericht Berlin-Schöneberg zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Der Mieter hatte die Wohnungstür eines Mitmieters eingetreten und deshalb von der Vermieterin eine fristlose Kündigung erhalten. Der Mieter legte gegen das Urteil Berufung ein.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Mieters zurück. Der Vermieterin stehe der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die fristlose Kündigung gemäß § 554 a BGB (neu. § 569 Abs. 2 BGB) wirksam gewesen sei. Das Eintreten der Wohnungstür eines Nachbarn stelle eine solche Verletzung der mietver­trag­lichen Verpflichtungen und eine so nachhaltige Störung des Hausfriedens dar, dass dem Mieter habe fristlos gekündigt werden dürfen.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1984, 83/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25860

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI