Landgericht Berlin Urteil20.03.2023
Ordentliche Kündigung wegen Täuschung über Ausmaß und Kondition einer Untervermietung nach erfolgter Abmahnung wegen unerlaubter UntervermietungVerschleierung und Verharmlosung der Vertragsverletzung
Täuscht ein Mieter nach erfolgter Abmahnung wegen einer unerlaubten Untervermietung über Ausmaß und Kondition der Untervermietung, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. In einem solchen Verhalten liegt eine Verschleierung und Verharmlosung der Vertragsverletzung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Berlin erhielt im Mai 2022 wegen unerlaubter Untervermietung eine Abmahnung. Sie versicherte der Vermieterin anschließend, dass die Wohnung durch eine Bekannte kurzzeitig mitgenutzt werde und diese einen Mietanteil zahle. Nachfolgend stellte sich heraus, dass die Untermieterin die komplette Wohnung allein nutzte und einen Mietzins zahlte, der mit knapp 150 € über den von der Mieterin zu zahlenden Mietzins lag. Die Vermieterin sprach daraufhin eine ordentliche Kündigung aus und klagte schließlich auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.
Anspruch Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieterin stehe der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die ordentliche Kündigung sei gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wirksam. Ein Vermieter müsse es im Anschluss an eine berechtigte Abmahnung wegen unerlaubter Untervermietung der Wohnung nicht hinnehmen, von dem Mieter über Ausmaß und Kondition der Untervermietung getäuscht zu werden. In einem solchen Versuch der Verschleierung und Verharmlosung der von dem Mieter bereits vollendeten Vertragsverletzung liege eine weitere mehr als unerhebliche Verletzung des Mietverhältnisses.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2025
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)