Dokument-Nr. 29436
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2020, 652Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2020, Seite: 652
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil10.09.2018, 211 C 85/18
Landgericht Berlin Beschluss18.04.2019
Neuer Erwerber eines Grundstücks ist an Regelung zum Verzicht zur Eigenbedarfskündigung in früherem Kaufvertrag gebundenVorliegen eines echten Vertrags zugunsten Dritter
Die Parteien eines Grundstückskaufvertrags können zugunsten des Grundstücksmieters vereinbaren, dass der Erwerber auf sein Recht zur Eigenbedarfskündigung verzichtet. Dies stellt einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar, den der Mieter nicht ausdrücklich annehmen muss. An die Vereinbarung sind gemäß § 566 BGB späterer Grundstückserwerber gebunden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2004 wurde ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück an einen neuen Erwerber verkauft. Da das Grundstück vermietet war, vereinbarten die Kaufvertragsparteien schriftlich, dass der neue Erwerber auf sein Recht zur Eigenbedarfskündigung verzichtet. Einige Jahre später wurde das immer noch vermietete Grundstück erneut verkauft. Der neue Erwerber fühlte sich aber nicht an den Kündigungsverzicht gebunden und erklärte daher eine Eigenbedarfskündigung. Da die Mieterin die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gab der Mieterin recht. Dagegen richtete sich die Berufung des neuen Vermieters.
Kein Recht zur Eigenbedarfskündigung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Vermieter stehe kein Recht zur Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs zu. Er sei an den im Kaufvertrag aus dem Jahr 2004 vereinbarten Kündigungsverzicht gebunden. Die Vereinbarung habe auf eine Änderung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien gezielt, die gemäß §§ 328, 151 BGB auch ohne ausdrückliche Annahmeerklärung der Mieterin wirksam geworden und folglich nach § 566 BGB auf spätere Grundstückserwerber übergegangen sei. Es liege ein echter Vertrag zugunsten Dritter vor.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2020, 652/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29436
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.