14.12.2024
14.12.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 33331

Drucken
Beschluss12.10.2022Landgericht Berlin64 S 160/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2023, 566Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 566
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil18.05.2022, 6 C 8/22
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss12.10.2022

Ausscheiden eines Ehegatten aus dem Mietvertrag aufgrund überein­stim­mender Erklärung der Eheleute erst nach Rechtskraft der ScheidungVerbleib des Ehegatten in Mietverhältnis bei Unklarheit über Scheidung

Zwar kann eine überein­stimmende Erklärung der Eheleute gemäß § 1568 a Abs. 3 Nr. 1 BGB dazu führen, dass ein Ehegatte aus dem Mietvertrag ausscheidet. Dies setzt aber voraus, dass die Eheleute rechtskräftig geschieden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung in Berlin Anfang des Jahres 2022 auf Räumung und Herausgabe der Wohnung verklagt. Die Mieter waren miteinander verheiratet. Die Vermieter hatten das Mietverhältnis zuvor fristlos gekündigt. In dem anschließenden Prozess ging es unter anderem um die Frage, ob die Mieterin aufgrund einer Scheidung von ihrem Mann zwischen­zeitlich aus dem Mietvertrag ausgeschieden war. Sie gab an, den Vermietern eine entsprechende Erklärung übersandt zu haben. Die Vermieter bestritten, dass die Mieter geschieden sind. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick gab der Räumungsklage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.

Ausscheiden des Ehegatte aus Mietverhältnis setzt Rechtskraft der Scheidung voraus

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Es könne nicht als unstreitig zu Grunde gelegt werden, dass die Mieterin nach § 1568 a Abs. 3 Nr. 1 BGB aus dem Mietverhältnis ausgeschieden ist. Denn die gesetzlich angeordneten Wirkungen einer Ehegattenerklärung treten frühstens mit Rechtskraft der Scheidung ein. Diesen Umstand haben die Vermieter bestritten.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33331

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI