18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 32198

Drucken
Urteil17.06.2022Landgericht Berlin63 S 128/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 905Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 905
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil17.06.2022

Umlage von Kabelgebühren auch bei Defekt des AnschlussesRecht zur Mietminderung wegen funktionslosem Kabel­an­schlusses

Kabelgebühren sind auch dann auf die Mieter umlegbar, wenn der Anschluss defekt ist. Jedoch kann ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraum­miet­vertrags unter anderem darüber, ob die Kabelgebühren umlagefähig seien. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin behauptete, der Kabelanschluss sei defekt. Sie nutze ihn daher nicht und müsse auch nicht für die Gebühren aufkommen. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage.

Zulässige Umlage der Kabelgebühren

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Die Kabelgebühren seien umlagefähig, da sie vertraglich als umlagefähig vereinbart wurden und auch angefallen sind. Eine tatsächliche Nutzung durch den Mieter sei nicht erforderlich. Soweit kein Kabelanschluss vorhanden ist oder ein solcher nachträglich wegfällt, führe dies zu einem behebbaren Mangel. Im Falle einer Gebrauchs­be­ein­träch­tigung für die Dauer des Mangels könne ein Recht zur Mietminderung bestehen.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 905/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32198

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI