18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 21141

Drucken
Urteil12.10.2000Landgericht Berlin62 S 234/00
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2001, 135Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2001, Seite: 135
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil12.10.2000

Übliche Zunahme von Straßenverkehr stellt regelmäßig keinen Mietmangel darMieter muss mit Steigerung der Lärmbelästigung rechnen

Steigert sich der Lärm durch den Straßenverkehr, so liegt darin regelmäßig kein Mietmangel. Denn die übliche Zunahme von Verkehr gehört zum vertragsgemäßen Zustand der Mietsache. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietver­trags­parteien Streit darüber, ob die Zunahme von Verkehrslärm einen Mietmangel darstellt oder nicht.

Übliche Zunahme von Straßenverkehr stellt regelmäßig keinen Mietmangel dar

Das Landgericht Berlin führte dazu aus, dass in einer Großstadt, wie etwa Berlin, davon ausgegangen werden müsse, dass sich der Verkehrslärm erhöht. Daher sei die übliche Zunahme von Straßenverkehr grundsätzlich vom vertraglich vereinbarten Zustand umfasst. Eine Ausnahme könne dann vorliegen, wenn sich eine ruhige Villenstraße aufgrund geänderter Verkehrsleitung in eine Durch­gangs­straße wandelt.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2001, 135/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21141

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI