23.11.2024
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Landgericht Berlin Urteil27.02.2017

Autoraser nach tödlichem Ausgang eines illegalen Straßenrennens wegen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteiltGefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer wurde bewusst billigend in Kauf genommen

Das Landgericht Berlin hat zwei Autofahrer wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheits­s­trafen verurteilt. Die Führerscheine der Angeklagten wurden eingezogen, die Fahrerlaubnisse lebenslang entzogen.

Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin haben sich der 28-jährige Hamdi H. und der 25-jährigen Marvin N. am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht bei einem zufälligen Zusammentreffen an einer Ampel auf dem Berliner Kurfürstendamm zu einem spontanen Straßenrennen verabredet. Mit Geschwin­dig­keiten von bis zu 170 km/h und durchgedrückten Gaspedalen seien sie mit ihren Fahrzeugen den Kurfürstendamm und die sich anschließende Tauent­zi­en­straße entlanggerast und hätten dabei mehrere rote Ampeln missachtet. An der Kreuzung Tauent­zi­en­straße/Nürnberger Straße sei das Fahrzeug des Angeklagten Hamdi H. mit dem Jeep eines 69-Jährigen kollidiert, der noch am Unfallort verstorben sei. Der Angeklagte Marvin N. sei gegen eine steinerne Hochbee­tein­fassung gerast und mit seinem Fahrzeug mehrere Meter durch die Luft geflogen, seine Beifahrerin sei dabei verletzt worden.

Juristisch ist von bedingtem Tötungsvorsatz auszugehen

Der Unfallort habe nach dem Zusammenprall wie ein "Schlachtfeld" ausgesehen, so das Gericht. Die Angeklagten hätten gewusst, was ihr Verhalten für eine Auswirkung auf andere Verkehrs­teil­nehmer haben könnte und sie hätten diese möglichen Folgen bewusst billigend in Kauf genommen, d.h. sie hätten sich mit dem Tod anderer Verkehrs­teil­nehmer abgefunden. Damit sei juristisch von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen. Darüber hinaus hätten die Angeklagten das Mordmerkmal des gemein­ge­fähr­lichen Tatmittels verwirklicht. Die Angeklagten hätten ihre Autos, schwere und PS-starke Gefährte, nicht mehr unter Kontrolle gehabt und damit eine hohe Anzahl von anderen Verkehrs­teil­nehmern und Passanten auf dem auch nachts stark frequentierten Kurfürstendamm in Gefahr gebracht. Sie hätten es dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihr Verhalten zu Schaden kommen. Gleichsam wies das Gericht darauf hin, dass die Summe der einzelnen konkreten Tatumstände und die Persön­lich­keiten der Angeklagten in diesem Fall den Ausschlag gegeben hätten. Der Fall sei nicht vergleichbar mit anderen Vorfällen im Straßenverkehr, die jüngst für Aufsehen gesorgt hatten.

Das Gesetz sieht bei einer Verurteilung wegen Mordes zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor (§ 211 StGB).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundes­ge­richtshof angefochten werden.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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