14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 1299

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil17.11.2005

Bundesliga-Wettskandal: Ehemaliger Schiedsrichter Robert Hoyzer zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteiltLandgericht Berlin fällt Urteil gegen den ehemaligen Fußba­ll­schieds­richter Robert Hoyzer u. a.

Die 12. große Strafkammer des Landgerichts hat den Angeklagten Ante S. wegen Betruges in zehn Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Den Angeklagten Robert Hoyzer hat sie unter Freisprechung im Übrigen wegen Beihilfe zum Betrug in sechs Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Eine Strafe in dieser Höhe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Den Angeklagten Marks hat die Kammer unter Freisprechung im Übrigen wegen Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Den Angeklagten Milan S. hat sie wegen Betruges und wegen Beihilfe zum Betrug in drei Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von einem Jahr und vier Monaten, den Angeklagten Filip S. wegen Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von einem Jahr verurteilt. Beide Strafen sind zur Bewährung ausgesetzt worden.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ante S. sein Wettrisiko durch die Manipulation vermindert, bei der Platzierung der Wetten allerdings stillschweigend und dadurch den Angestellten des Wettbüros täuschend, erklärt habe, keine Manipulationen vorgenommen zu haben. Hierdurch habe er jeweils einen Betrug begangen. Anders als die Staats­an­walt­schaft ist die Kammer in keinem der Fälle davon ausgegangen, dass die Angeklagten als Bande gehandelt haben. Denn eine Verabredung, sich zusam­men­zu­schließen, um zukünftig solche Straftaten zu begehen, habe es nicht gegeben. Vielmehr habe allein der Angeklagte Ante S. das Geschehen in der Hand gehabt, die anderen hätten ihm vom Fall zu Fall bei seinen Manipulationen geholfen – so die Schiedsrichter durch die Spiel­be­ein­flussung -, hätten aber selbst keine Entschei­dungs­mög­lichkeit in Bezug auf die Wetten gehabt. Deswegen seien die anderen Angeklagten - mit Ausnahme einer von dem Angeklagten Milan S. selbst abgeschlossenen Wette - auch nur Gehilfen und keine Mittäter. Alle Angeklagten haben zur Überzeugung der Kammer aber gewerbsmäßig, also zur Erzielung einer dauerhaften Einnahmequelle, gehandelt, weswegen die Kammer stets vom Strafrahmen des Betruges in einem besonders schweren Fall, nämlich Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ausgegangen ist.

Für den Angeklagten Ante S. hat die Kammer diesen Strafrahmen gemildert, weil er aufgrund seiner Spielsucht nur erheblich vermindert schuldfähig war. Auch für die Beihilfetaten wurde der Strafrahmen für alle Angeklagten gemildert, da das Gesetz eine mildere Bestrafung des Gehilfen gegenüber dem Täter vorsieht.

Für Ante S. ist die Kammer dem Strafantrag der Staats­an­walt­schaft gefolgt. Für Robert Hoyzer hat sie - trotz des strafmildernden Geständnisses und seiner Aufklä­rungshilfe - eine höhere Freiheitsstrafe ausgeurteilt, als dies die Staats­an­walt­schaft gefordert hatte. Nach ihrer Ansicht sei Hoyzer nicht Opfer der Familie S. gewesen, er habe die wichtigste Pflicht des Schiedsrichters, seine Neutralität, für relativ geringfügige Beträge verletzt. Das Maß seiner Pflicht­wid­rigkeit sei dabei teilweise erheblich gewesen. Auch habe er andere Schiedsrichter in die kriminellen Handlungen verstrickt und seine jeweiligen Schieds­rich­teras­sis­tenten durch seine Manipulationen in schwierige Situationen gebracht.

Für Dominik Marks hingegen hat die Kammer eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe verhängt. Sie hat auch seinen teilgeständigen Angaben eine mäßige strafmildernde Wirkung zuerkannt und deutlich gemacht, dass ihm der Gebrauch seines Schweigerechts, also soweit er nicht geständig war, nicht strafschärfend angerechnet werden darf.

Ebenfalls abweichend von den Anträgen der Staats­an­walt­schaft hat die Kammer von Bewäh­rungs­auflagen für die Angeklagten Ante S. und Milan S. abgesehen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 44/05 des Kammergerichts Berlin vom 17.11.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1299

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI