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Dokument-Nr. 23891

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Urteil26.11.2003Landgericht Berlin29 O 374/03
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2005, 237Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2005, Seite: 237
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil26.11.2003

Kosten für Anschaffung und Montage von Feuerlöschern keine umlagefähigen BetriebskostenWohnungsmieter müssen Kosten nicht anteilig tragen

Die Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern können nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietver­trags­parteien Streit darüber, ob die Umlage der Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern in einer Nebenkostenabrechnung zulässig war.

Keine Umlagefähigkeit der Anschaffungs- und Montagekosten

Das Landgericht Berlin entschied, dass Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern nicht als Betriebskosten umlagefähig seien.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2005, 237/rb)

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