Landgericht Berlin Urteil26.11.2003
Kosten für Anschaffung und Montage von Feuerlöschern keine umlagefähigen BetriebskostenWohnungsmieter müssen Kosten nicht anteilig tragen
Die Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern können nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Umlage der Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern in einer Nebenkostenabrechnung zulässig war.
Keine Umlagefähigkeit der Anschaffungs- und Montagekosten
Das Landgericht Berlin entschied, dass Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern nicht als Betriebskosten umlagefähig seien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2005, 237/rb)