18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 24306

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil14.02.2017

Preis­anpassungs­klausel von Air Berlin unzulässigKlausel zu unübersichtlich, missver­ständlich und intransparent

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Flugge­sell­schaft Air Berlin einen Flugpreis nach der Buchung nicht einfach mithilfe der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) erhöhen darf.

Im zugrunde liegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen gegen Air Berlin. Ganze 272 Wörter oder 2.100 Zeichen enthielt die Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen von Air Berlin – ohne Absätze, Aufzählungs- oder Gliede­rungs­punkte. In kompliziertem Juristendeutsch verwies das Unternehmen auf Risiken höherer Treib­stoff­kosten, Veränderungen bei Steuern und Gebühren, Emissi­ons­zer­ti­fi­ka­ti­o­ns­kosten und Wechsel­kur­s­än­de­rungen. In Fällen, bei denen diese Kosten um mehr als zehn Prozent stiegen, hatte Air Berlin den gebuchten Flugpreis nachträglich erhöhen können.

LG rügt Verstoß gegen das Trans­pa­renzgebot

Das Landgericht Berlin erklärte die Klausel für unwirksam. Die Richter sahen in der Klausel einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Danach müssen Rechte und Pflichten des Vertrags­partners möglichst klar, einfach und präzise dargestellt werden. Dem werde die Klausel aufgrund ihrer unüber­sicht­lichen Struktur und den sehr komplizierten Formulierungen nicht gerecht.

Klausel ermöglicht unzulässige einseitige Verlagerung von Marktrisiken

Außerdem ermögliche die Preis­an­pas­sungs­klausel nach Auffassung des Gerichts zum großen Teil eine unzulässige einseitige Verlagerung von Marktrisiken. Das betreffe insbesondere zusätzliche Kosten aufgrund von Wechsel­kur­s­än­de­rungen. Auch ein vorgesehenes Rücktrittsrecht bei Preiserhöhungen von mehr als fünf Prozent gleiche Nachteile für Verbraucher nicht aus.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24306

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI