21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 1713

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Landgericht Bamberg Urteil10.07.2002

Verbissene Angelegenheit: Beim Trennen von raufenden Hunden gebissenBei Fahrlässigkeit kein Schadenersatz

Wer bei dem Versuch, zwei sich balgende Hunde mit der Hand zu trennen, gebissen wird, läuft nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg Gefahr, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.

Der Kläger war in einer Gemeinde im westlichen Landkreis Bamberg mit seinem nicht angeleinten Berner Sennenhund auf dem Weg zu einer Gastwirtschaft. Auf einem angrenzenden umzäunten Grundstück befand sich der vom Beklagten gehaltene Hund der Rasse Leonberger. Der Leonberger verbiss sich in die Schnauze des Berner Sennenhundes, die dieser durch den Zaun gesteckt hatte. Beim Versuch, den Leonberger loszureißen, wurde der Kläger von diesem in die Hand gebissen. Er machte vor Gericht Behand­lungs­kosten und Schmerzensgeld in Höhe von rund 1.300,-- Euro geltend.

Starkes Mitverschulden

Diese Klage wies das Amtsgericht Bamberg mit der Begründung ab, dass den Kläger ein derart starkes Mitverschulden treffe, dass auch unter dem Gesichtspunkt der Tierhal­ter­haftung ein Schaden­er­satz­an­spruch nicht in Betracht komme. Zum einen ließ der Kläger seinen Hund unangeleint, zum anderen versuchte er die streitenden Hunde mit der Hand zu trennen, obwohl die Gefahr eines Hundebisses in der konkreten Situation besonders nahe lag. Dieser Argumentation schloss sich auch das Landgericht Bamberg in der Berufungs­instanz an.

Quelle: ra-online, LG Bamberg

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