21.11.2024
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Dokument-Nr. 33037

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Landgericht Augsburg Urteil28.04.2023

Durchsetzung des Geschlechts­verkehrs mittels Einsatzes von K.O.-Tropfen stellt besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körper­ver­letzung darVerabreichung von Oxazepam birgt erhebliches Gefährdungs­potential

Wer K.O.-Tropfen einsetzt, um damit den Widerstand des Opfers gegen die Durchführung des Geschlechts­verkehrs zu überwinden, kann sich wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körper­ver­letzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB) strafbar machen. Die Verabreichung von Oxazepam birgt ein erhebliches Gefährdungs­potential. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im März 2022 verabreichte ein Mann einer Frau in einem starken Tee aufgelöstes Oxazepam. Die Frau sollte durch das narkotisierende Mittel einschlafen, so dass der Mann ungeschützten vaginalen Geschlechts­verkehr mit der Frau haben konnte.

Strafbarkeit wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körper­ver­letzung

Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körper­ver­letzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB). Die Verabreichung des Betäu­bungs­mittels habe hier eine erhebliche Gefährlichkeit aufgewiesen, da die Dosierung deutlich über dem ambulanten therapeutischen Bereich lag. Es habe die Gefahr des Erbrechens und der anschließenden Aspiration von Erbrochenem bis hin zum Tod durch Ersticken gedroht. Dies gelte hier umso mehr, als keine Überwachung der Frau stattgefunden hat. Vielmehr hat der Mann nach dem Geschlechts­verkehr die Frau unbeaufsichtigt im Wohnzimmer liegen gelassen, während er sich zum Schlafen in ein anderes Zimmer begab.

Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)

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