Dokument-Nr. 33037
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Augsburg Urteil28.04.2023
Durchsetzung des Geschlechtsverkehrs mittels Einsatzes von K.O.-Tropfen stellt besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung darVerabreichung von Oxazepam birgt erhebliches Gefährdungspotential
Wer K.O.-Tropfen einsetzt, um damit den Widerstand des Opfers gegen die Durchführung des Geschlechtsverkehrs zu überwinden, kann sich wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB) strafbar machen. Die Verabreichung von Oxazepam birgt ein erhebliches Gefährdungspotential. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im März 2022 verabreichte ein Mann einer Frau in einem starken Tee aufgelöstes Oxazepam. Die Frau sollte durch das narkotisierende Mittel einschlafen, so dass der Mann ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr mit der Frau haben konnte.
Strafbarkeit wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung
Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB). Die Verabreichung des Betäubungsmittels habe hier eine erhebliche Gefährlichkeit aufgewiesen, da die Dosierung deutlich über dem ambulanten therapeutischen Bereich lag. Es habe die Gefahr des Erbrechens und der anschließenden Aspiration von Erbrochenem bis hin zum Tod durch Ersticken gedroht. Dies gelte hier umso mehr, als keine Überwachung der Frau stattgefunden hat. Vielmehr hat der Mann nach dem Geschlechtsverkehr die Frau unbeaufsichtigt im Wohnzimmer liegen gelassen, während er sich zum Schlafen in ein anderes Zimmer begab.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2023
Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33037
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.