18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 5678

Drucken
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil24.10.2007

Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen: Fristlose KündigungSchwerwiegende Pflicht­ver­letzung - Abmahnung nicht erforderlich

Wer eigenmächtig seinen Arbeitsplatz verlässt, kann fristlos entlassen werden. Dies hat das Landes­a­r­beits­gericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlassen, ohne seinen Arbeitgeber zu informieren und um Erlaubnis zu bitten, seinen privaten Tätigkeiten nachgehen zu dürfen. Dabei hatte er weder beim Verlassen der Werkstatt noch bei seiner Rückkehr das Zeiter­fas­sungs­system bedient. Der Arbeitgeber kündigte den Arbeitnehmer fristlos.

Schwerwiegende Pflicht­ver­letzung

Das Landes­a­r­beits­gericht Rheinland-Pfalz hat die Kündi­gungs­schutzklage des Arbeitnehmers abgewiesen und die Kündigung als rechtmäßig bestätigt.

Der Arbeitnehmer habe eine schwerwiegende Pflicht­wid­rigkeit begangen, für welche er keine Recht­fer­ti­gungsgrüne habe. Er habe die angeordnete Arbeitszeit nicht eingehalten, statt dessen private Dinge erledigt, ohne das Zeiter­fas­sungsgerät zu betätigen.

Vorherige Abmahnung war nicht erforderlich

Bei dieser groben Pflicht­ver­letzung habe der Arbeitnehmer offensichtlich auch nicht davon ausgehen können, dass der Arbeitnehmer dies hinnehme, führten die Richter aus. Eine Abmahnung sei daher nicht erforderlich gewesen.

Arbeits­zeit­betrug?

Es könne dahin gestellt bleiben, ob das Verhalten als Arbeitszeitbetrug gewertet werden könne. Auch wenn der Arbeitnehmer ohne Betrugsabsicht gehandelt hätte, sei die Pflicht­ver­letzung als so schwer wiegend anzusehen, dass darauf eine außer­or­dentliche Kündigung gestützt werden kann.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5678

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI