18.01.2025
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Dokument-Nr. 9733

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ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil26.03.2010

Kürzung des Weihnachts­geldes wegen KrankheitAbänderung einer betrieblichen Übung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Weihnachts­gra­ti­fi­kation

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der längere Zeit krank ist, das Weihnachtsgeld kürzen. Dies hat das Landes­a­r­beits­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte sich eine Frau vor Gericht dagegen gewandt, dass sie im Gegensatz zu vergangenen Jahren für 2008 kein Weihnachtsgeld in Höhe eines Brutto­mo­nats­gehalts bekommen hatte. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, die Klägerin sei sechs Monate krank gewesen.

Das Landes­a­r­beits­gericht Rheinland-Pfalz gab dem Arbeitgeber Recht. Nach Auffassung der Richter durfte der Arbeitgeber die Höhe der Auszahlung davon abhängig machen, wie lange die Frau tatsächlich gearbeitet hat. Da die Klägerin ein halbes Jahr gefehlt habe, sei rechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass der Anspruch "aufgebraucht" sei, so die Begründung des Gerichts.

Quelle: ra-online, LAG Rheinland-Pfalz (pt)

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