23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 584

Drucken
Urteil05.02.2004Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz6 Sa 1226/03
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil05.02.2004

Die nur mündliche Befristung eines Arbeits­ver­trages ist unwirksam

Die mündlich vereinbarte Befristung eines Arbeits­ver­trages ist unwirksam. Das entschied das Landes­a­r­beits­gericht Rheinland-Pfalz .

Im Fall klagte eine Frau gegen eine Kündigung. Ihr Chef hatte argumentiert, er sei an das Kündi­gungs­schutz­gesetz nicht gebunden, da er in seinem Betrieb nur vier Personen beschäftige. Das Kündi­gungs­schutz­gesetz gelte erst ab fünf Mitarbeiter. Er hatte jedoch eine als Elternzeit-Vertretung (Schwan­ger­schafts­ver­tretung) beschäftige Frau nicht mitgezählt.

Beim Kündi­gungs­schutz­gesetz werden Schwan­ger­schafts­ver­tre­tungen mit befristeten Arbeits­ver­trägen nicht mitgezählt. Im Fall war jedoch die Befristung des Arbeitsvertrags der Schwan­ger­schafts­ver­tretung nur mündlich vereinbart worden. Diese Befristung sei wegen des Verstoßes gegen § 14 Abs. 4 TzBfG nicht wirksam, so das Gericht. Die Frau habe daher auch nach Ablauf des mündlich vereinbarten Befris­tungs­zeitraums Anspruch auf Weiter­be­schäf­tigung und Vergütung. Die Schwan­ger­schafts­ver­tretung gelte daher als unbefristet beschäftigte Mitarbeiterin und sei daher bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten mit einzubeziehen.

Vorinstanz: Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - 5 Ca 728/03 - 04.09.2003

Quelle: Bericht der ra-online Redaktion

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil584

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI