18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht München Urteil08.12.2009

Arbeitgeber muss Wunsch nach Teilzeitstelle im Anschluss an Elternzeit nachkommenKosten­auf­wen­dungen nach Elternzeit sowohl bei Teilzeit- als auch bei Vollzeitstelle notwendig

Wünscht jemand nach einer Elternzeit eine Teilzeitstelle, darf dies nicht wegen hoher Nachschu­lungs­kosten verwehrt werden. Eine Arbeits­zeit­re­du­zierung ist unabhängig von solchen einmaligen Kosten zu erstatten. Dies geht aus der Entscheidung des Landes­a­r­beits­ge­richts München hervor.

Die Klägerin war langjährig in Elternzeit. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit waren Schulungs­maß­nahmen erforderlich, für die der Arbeitgeber Kosten von rund 14.000,- Euro veranschlagte. Bei ihrer Rückkehr forderte die Klägerin eine Halbierung der Arbeitszeit. Der beklagte Arbeitgeber hielt das in Anbetracht der mit der Rückkehr verbundenen Kosten für nicht inter­es­sen­gerecht und lehnte dies ab.

Keine Belastung durch Teilzeitstelle für das Unternehmen

Das Gericht gab der Klägerin recht. Grundsätzlich habe jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit, soweit nicht betriebliche Gründe entgegenstünden. Dies könnte dann der Fall sein, wenn dadurch die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit des Betriebes wesentlich beeinträchtigt werde oder unver­hält­nis­mäßige Kosten entstünden. Die hier notwendigen Schulungskosten beruhten hingegen nicht auf der Teilzeitstelle, sondern auf der langjährigen Elternzeit. Somit seien sie keine Belastungen, die mit der Teilzeit einhergingen. Zudem handele es sich dabei um einmalige Kosten, daher könne sich der Arbeitgeber hierauf nicht berufen.

Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8893

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI