18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 9473

Drucken
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Köln Urteil08.04.2009

Kein automatisches Mitspracherecht für Behin­der­ten­ver­tretung bei Besetzung von Vorge­setz­ten­posten"Unterrichtungs- und Anhörungsrecht" besteht nur wenn einzelne oder alle schwer­be­hin­derten Mitarbeiter von Betrie­bs­maß­nahmen betroffen sind

Die Behin­der­ten­ver­tretung eines Unternehmens hat bei der Besetzung einer Stelle mit Perso­na­l­lei­tungs­funktion nicht automatisch ein Mitspracherecht, nur weil auch schwer­be­hinderte Mitarbeiter dieser Stelle nachgeordnet sind. Die geht aus einer Entscheidung des Landes­a­r­beits­ge­richts Köln hervor.

In den zugrunde liegenden Fall wurde in einem Unternehmen eine Stelle mit Perso­na­l­lei­tungs­funktion neu besetzt. Der Vertrauensmann der schwer­be­hin­derten Mitarbeiter verlangte vom Arbeitgeber, ausführlich vorab über die Besetzung informiert zu werden und Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu erhalten. Er begründete dies damit, dass unter den dieser Stelle zugeordneten Mitarbeitern auch schwer­be­hinderte seien.

Kein unbedingtes „Unterrichtungs- und Anhörungsrecht“ für Behin­der­ten­ver­tretung

Die Richter des Landes­a­r­beits­ge­richts Köln teilten diese Auffassung nicht. Das so genannte „Unterrichtungs- und Anhörungsrecht“ stehe der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tretung nur dann zu, wenn ein einzelner schwer­be­hin­derter Mitarbeiter oder die Gruppe der schwer­be­hin­derten Mitarbeiter insgesamt von einer Maßnahme des Betriebs betroffen sei. Sinn der Sache sei, sicherzustellen, dass bei Arbeit­ge­be­rent­schei­dungen die speziellen Belange dieser Mitarbeiter nicht beeinträchtigt würden.

Stellen­be­setzung betrifft alle Mitarbeiter gleichermaßen

Davon seien jedoch Angelegenheiten abzugrenzen, die alle Mitarbeiter gleichermaßen berührten. So beträfen die Besetzung einer Stelle mit Perso­na­l­ver­ant­wortung und die Auswirkungen dieser personellen Maßnahme alle Mitarbeiter, die dieser Stelle zugeordnet seien.

Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9473

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI