24.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 9473

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Landesarbeitsgericht Köln Urteil08.04.2009

Kein automatisches Mitspracherecht für Behin­der­ten­ver­tretung bei Besetzung von Vorge­setz­ten­posten"Unterrichtungs- und Anhörungsrecht" besteht nur wenn einzelne oder alle schwer­be­hin­derten Mitarbeiter von Betrie­bs­maß­nahmen betroffen sind

Die Behin­der­ten­ver­tretung eines Unternehmens hat bei der Besetzung einer Stelle mit Perso­na­l­lei­tungs­funktion nicht automatisch ein Mitspracherecht, nur weil auch schwer­be­hinderte Mitarbeiter dieser Stelle nachgeordnet sind. Die geht aus einer Entscheidung des Landes­a­r­beits­ge­richts Köln hervor.

In den zugrunde liegenden Fall wurde in einem Unternehmen eine Stelle mit Perso­na­l­lei­tungs­funktion neu besetzt. Der Vertrauensmann der schwer­be­hin­derten Mitarbeiter verlangte vom Arbeitgeber, ausführlich vorab über die Besetzung informiert zu werden und Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu erhalten. Er begründete dies damit, dass unter den dieser Stelle zugeordneten Mitarbeitern auch schwer­be­hinderte seien.

Kein unbedingtes „Unterrichtungs- und Anhörungsrecht“ für Behin­der­ten­ver­tretung

Die Richter des Landes­a­r­beits­ge­richts Köln teilten diese Auffassung nicht. Das so genannte „Unterrichtungs- und Anhörungsrecht“ stehe der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tretung nur dann zu, wenn ein einzelner schwer­be­hin­derter Mitarbeiter oder die Gruppe der schwer­be­hin­derten Mitarbeiter insgesamt von einer Maßnahme des Betriebs betroffen sei. Sinn der Sache sei, sicherzustellen, dass bei Arbeit­ge­be­rent­schei­dungen die speziellen Belange dieser Mitarbeiter nicht beeinträchtigt würden.

Stellen­be­setzung betrifft alle Mitarbeiter gleichermaßen

Davon seien jedoch Angelegenheiten abzugrenzen, die alle Mitarbeiter gleichermaßen berührten. So beträfen die Besetzung einer Stelle mit Perso­na­l­ver­ant­wortung und die Auswirkungen dieser personellen Maßnahme alle Mitarbeiter, die dieser Stelle zugeordnet seien.

Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

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