Landesarbeitsgericht Köln Urteil09.07.2025
Machtmissbrauch rechtfertigt hohe AbfindungAuflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindungszahlung wegen Missbrauch der Machtstellung als Geschäftsführer
Weil eine Mitarbeiterin die private Annäherung ihres Chefs ablehnte, wurde sie gekündigt. Ein solches Fehlverhalten von Führungskräften kann für das Unternehmen teure Abfindungen nach sich ziehen.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn, mit der das Arbeitsverhältnis der klagenden Arbeitnehmerin gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 70.000 aufgelöst wurde, größtenteils zurückgewiesen und die Höhe der Abfindungssumme wegen einer geringfügig abweichenden Berechnungsweise auf 68.153,80 EUR festgesetzt.
Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte, dass der Arbeitnehmerin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen sexistischer, demütigender und willkürlicher Äußerungen des Geschäftsführers unzumutbar sei (§ 9 KSchG). Der Geschäftsführer der Beklagten habe der Klägerin zudem aus Unmut über die Entwicklung des privaten Verhältnisses zu ihr arbeitsrechtliche Sanktionen angedroht.
Die außergewöhnliche Höhe der Abfindungszahlung begründete das Landesarbeitsgericht Köln anhand der besonderen Umstände des Falles mit der offensichtlichen Sozialwidrigkeit der Kündigung und der erheblichen Herabwürdigung der Klägerin, die zu einer seit Mai 2024 andauernden posttraumatischen Belastungsstörung geführt habe. Zudem berücksichtigte das Gericht, dass der Geschäftsführer die Auflösungsgründe vorsätzlich durch das Missbrauchen seiner Machtstellung herbeigeführt habe.
Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln ist ein Rechtmittel nicht gegeben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2025
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, ra-online (pm/pt)