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10.10.2025 
Sie sehen eine verzweifelte Frau an einem Schreibtisch sitzen.

Dokument-Nr. 35466

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Urteil09.07.2025Landesarbeitsgericht Köln4 SLa 97/25
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Landesarbeitsgericht Köln Urteil09.07.2025

Machtmissbrauch rechtfertigt hohe AbfindungAuflösung des Arbeits­ver­hält­nisses gegen Abfin­dungs­zahlung wegen Missbrauch der Machtstellung als Geschäftsführer

Weil eine Mitarbeiterin die private Annäherung ihres Chefs ablehnte, wurde sie gekündigt. Ein solches Fehlverhalten von Führungskräften kann für das Unternehmen teure Abfindungen nach sich ziehen.

Das Landes­a­r­beits­gericht Köln hat die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn, mit der das Arbeits­ver­hältnis der klagenden Arbeitnehmerin gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 70.000 aufgelöst wurde, größtenteils zurückgewiesen und die Höhe der Abfindungssumme wegen einer geringfügig abweichenden Berech­nungsweise auf 68.153,80 EUR festgesetzt.

Das Landes­a­r­beits­gericht Köln bestätigte, dass der Arbeitnehmerin die Fortsetzung des Arbeits­ver­hält­nisses wegen sexistischer, demütigender und willkürlicher Äußerungen des Geschäfts­führers unzumutbar sei (§ 9 KSchG). Der Geschäftsführer der Beklagten habe der Klägerin zudem aus Unmut über die Entwicklung des privaten Verhältnisses zu ihr arbeits­rechtliche Sanktionen angedroht.

Die außer­ge­wöhnliche Höhe der Abfin­dungs­zahlung begründete das Landes­a­r­beits­gericht Köln anhand der besonderen Umstände des Falles mit der offen­sicht­lichen Sozial­wid­rigkeit der Kündigung und der erheblichen Herabwürdigung der Klägerin, die zu einer seit Mai 2024 andauernden posttrau­ma­tischen Belas­tungs­störung geführt habe. Zudem berücksichtigte das Gericht, dass der Geschäftsführer die Auflö­sungs­gründe vorsätzlich durch das Missbrauchen seiner Machtstellung herbeigeführt habe.

Gegen die Entscheidung des Landes­a­r­beits­ge­richts Köln ist ein Rechtmittel nicht gegeben.

Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, ra-online (pm/pt)

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