21.11.2024
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Landesarbeitsgericht Köln Urteil04.09.2006

Kündigung eines Fernfahrers wegen abgefahrener Reifen zulässigBerufs­kraft­fahrer muss Verkehrs­si­cherheit prüfen

Verletzt ein Berufs­kraft­fahrer seine Pflicht zur täglichen Überprüfung des verkehrs­si­cheren Zustandes der Reifen, so kann dies je nach den Umständen eine ordentliche oder sogar eine außer­or­dentliche Kündigung des Arbeits­ver­hält­nisses rechtfertigen. Das hat das Landes­a­r­beits­gericht Köln entschieden und die Kündi­gungs­schutzklage eines Fernfahrers abgewiesen.

An dem von diesem gefahrenen Gefahrgut-LKW waren schwere Abnutzungen und Schäden an zwei Reifen festgestellt worden, die das Fahrzeug verkehr­s­un­sicher machten. Bereits innerhalb des Jahres davor war der Fahrer über eine rote Ampel gefahren, war mit falschen Fahrzeug­pa­pieren unterwegs gewesen und hatte in einer Tempo-30-Zone die Höchst­ge­schwin­digkeit um 28 km/h überschritten, wofür ein vierwöchiges Fahrverbot verhängt worden war. Der Arbeitgeber hatte auf diese Fälle bislang nur mit Abmahnungen reagiert. Als die abgefahrenen Reifen festgestellt wurden, kündigte er. Das hielt das Landes­a­r­beits­gericht auch angesichts der vierjährigen Betrie­bs­zu­ge­hö­rigkeit und des Alters des 47jährigen Arbeitnehmers für gerechtfertigt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 08/06 des LAG Köln vom 29.11.2006

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