18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 4856

Drucken
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Köln Urteil04.06.2007

Geringere Sozia­l­pla­n­ab­fin­dungen für Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen, sind zulässig

Das Landes­a­r­beits­gericht Köln hat entschieden, dass geringere Sozia­l­pla­n­ab­fin­dungen für Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen können, zulässig sind.

Sozialpläne werden zwischen Betriebsrat und Unternehmen abgeschlossen, um Nachteile für Arbeitnehmer zu mildern, die infolge einer Betrie­b­s­än­derung (z.B. einer Betrie­bs­s­till­legung oder einer Ratio­na­li­sie­rungs­maßnahme) entstehen. Gesetzliche Grundlage ist § 112 Betrie­bs­ver­fas­sungs­gesetz (BetrVG). Typischerweise begründen Sozialpläne für Arbeit-nehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Abfin­dungs­ansprüche.

Oft werden dabei für Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden in den vorgezogenen Ruhestand gehen können, geringere Sozia­l­pl­an­leis­tungen vorgesehen. Das ver-stößt, wie bereits das Bundes­a­r­beits­gericht mehrfach entschieden hat (z. B. Urteil vom 26.07.1988 – 1 AZR 156/87), nicht gegen das Betrie­bs­ver­fas­sungs­gesetz.

Das Landes­a­r­beits­gericht Köln hatte darüber zu entscheiden, ob eine solche Sozia­l­plan­klausel auch dem Allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG) entspricht, das in § 10 Nr. 6 solche Diffe­ren­zie­rungen ausdrücklich behandelt, sie aber nur zulässt, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind.

Dies hat das Landes­a­r­beits­gericht bejaht. Im entschieden Fall reduzierte sich die Sozia­l­pla­n­ab­findung aufgrund der Möglichkeit, unmittelbar nach Ausscheiden vorgezogenes Alterruhegeld in Anspruch zu nehmen, von rund 46.000 € auf 5.600 €.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/07 des LAG Köln vom 17.09.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4856

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI