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- Ablehnung eines Stellenbewerbers wegen fehlender Religionszugehörigkeit stellt Diskriminierung darAmtsgericht Aachen, Urteil14.12.2012, 2 Ca 4226/11
- "Berufsanfänger" und "Young Professionals": BAG zur altersbedingten Diskriminierung eines StellenbewerbersBundesarbeitsgericht, Urteil24.01.2013, 8 AZR 429/11
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil31.10.2013
Kein Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung bei nicht ernsthaft gemeinter Bewerbung auf eine StellenausschreibungPromovierter Rechtsanwalt bewarb sich bewusst auf Stellenanzeigen für Berufseinsteiger
Einem Bewerber, der sich erfolglos auf eine altersdiskriminierende Stellenanzeige beworben hat, ohne ernsthaft an der Stelle interessiert zu sein, steht eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1953 geborene Kläger, ein promovierter Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei, bewarb sich auf eine Stellenanzeige, mit der die Beklagten einen Rechtsanwalt (m/w) „als Berufsanfänger oder Kollegen mit 1-3 Jahren Berufserfahrung“ suchten. Nachdem seine Bewerbung abgelehnt worden war, nahm er die Beklagten auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung von bis zu 60.000 Euro in Anspruch.
Entschädigungsverlangen des Klägers rechtsmissbräuchlich
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage abgewiesen. Dem Kläger sei es bei seiner Bewerbung allein darum gegangen, eine Entschädigung zu erhalten. So habe sich der Kläger zuvor unabhängig vom Rechtsgebiet, der Kanzlei oder dem Einsatzort vielfach auf Stellenanzeigen für Berufseinsteiger beworben und im Fall der Ablehnung eine Entschädigung von 60.000 Euro gefordert. Er habe zudem die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle nicht erfüllt und sich mit einem kaum aussagekräftigen Bewerbungsschreiben um die Stelle beworben. Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände müsse festgestellt werden, dass der Kläger nicht ernsthaft an der Stelle interessiert gewesen sei; sein Entschädigungsverlangen sei deshalb rechtsmissbräuchlich. Ob die Stellenausschreibung eine Altersdiskriminierung enthalten habe, könne daher offen bleiben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online,
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