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Dokument-Nr. 26343

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil16.08.2018

Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen rechtmäßigVerhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrs­be­triebe (BVG) für wirksam gehalten. Nach den Feststellungen des Landes­arbeits­gerichts hat der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzte Busfahrer von auswärtigen Fahrgästen Geld entge­gen­ge­nommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Kunde der BVG beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt "You don’t need a ticket". Die BVG veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegennahm, aber keine Tickets ausdruckte und die Kunden durchwinkte. Der Einwand des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, bestätigte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Video­auf­zeich­nungen aus dem Bus nicht.

Das Landes­a­r­beits­gericht hat die Revision zum Bundes­a­r­beits­gericht nicht zugelassen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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