Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil11.04.2019
Yogakurs kann Bildungsurlaub rechtfertigenVeranstaltung muss entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen
Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs "Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" bejaht.
Zur Begründung führte das Landesarbeitsgericht aus, dass der Kurs die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz erfülle. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)