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Dokument-Nr. 27327

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil11.04.2019

Yogakurs kann Bildungsurlaub rechtfertigenVeranstaltung muss entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen

Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. Das hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs "Yoga I - erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" bejaht.

Zur Begründung führte das Landes­a­r­beits­gericht aus, dass der Kurs die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungs­ur­laubs­gesetz erfülle. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Geset­zes­be­gründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpas­sungs­fä­higkeit und Selbst­be­hauptung von Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleu­ni­genden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)

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