Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Vergleich
"Ossi-Fall" endet mit VergleichKeine Entscheidung in der Sache
Im so genannten "Ossi-Fall" haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat daher nicht mehr über die Berufung entschieden.
Eine Frau war auf eine Stellenbewerbung hin mit dem Vermerk "(-) Ossi" abgelehnt worden. Daraufhin machte sie vor dem Arbeitsgericht Stuttgart einen Anspruch auf Entschädigung wegen einer Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft als Ostdeutscher geltend. Das Arbeitsgericht Stuttgart wies ihre Klage am 15. April 2010 ab.
Die Frau legte daraufhin am 27. April 2010 Berufung beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ein.
Das Landesarbeitsgericht musste über diese Berufung aber nicht mehr entscheiden. Im Oktober 2010 einigte sich die Frau mit der Firma außergerichtlich. Über den Inhalt der Einigung ist leider nichts bekannt. Beide Seiten haben sich zu Stillschweigen verpflichtet.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2010
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (pm/pt)