21.11.2024
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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Vergleich

"Ossi-Fall" endet mit VergleichKeine Entscheidung in der Sache

Im so genannten "Ossi-Fall" haben sich die Parteien außer­ge­richtlich geeinigt. Das Landes­a­r­beits­gericht Baden-Württemberg hat daher nicht mehr über die Berufung entschieden.

Eine Frau war auf eine Stellen­be­werbung hin mit dem Vermerk "(-) Ossi" abgelehnt worden. Daraufhin machte sie vor dem Arbeitsgericht Stuttgart einen Anspruch auf Entschädigung wegen einer Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft als Ostdeutscher geltend. Das Arbeitsgericht Stuttgart wies ihre Klage am 15. April 2010 ab.

Die Frau legte daraufhin am 27. April 2010 Berufung beim Landes­a­r­beits­gericht Baden-Württemberg ein.

Das Landes­a­r­beits­gericht musste über diese Berufung aber nicht mehr entscheiden. Im Oktober 2010 einigte sich die Frau mit der Firma außer­ge­richtlich. Über den Inhalt der Einigung ist leider nichts bekannt. Beide Seiten haben sich zu Stillschweigen verpflichtet.

Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (pm/pt)

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