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Kammergericht Berlin Urteil11.06.2013

PKK-Mitglied zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteiltLange andauernde Tätigkeit für die PKK fiel strafschärfend ins Gewicht

Der 5aa. Strafsenat des Kammergerichts Berlin hat eine 43Jährigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Kammergerichts leitete der Angeklagte Vezir T. von Juni 2008 bis Juni 2009 als hauptamtlicher Kader der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) das Gebiet Sachsen, zu dem neben Sachsen auch Sachsen-Anhalt sowie Teile von Brandenburg und Thüringen gehört hätten. Neben organi­sa­to­rischen Aufgaben sei er vor allem für die Spenden- und Beitrags­samm­lungen der PKK in seiner Region verantwortlich gewesen. Zudem habe er die Höhe der aus Veranstaltungen und dem Verkauf von Publikationen erzielten Erlöse überwacht. Der Angeklagte war am 8. Dezember 2011 festgenommen worden und befand sich bis zur Außer­voll­zug­setzung des Haftbefehls am 13. Januar 2012 in Unter­su­chungshaft.

Bei der Strafzumessung wurde strafmildernd gewertet, dass der Angeklagte und seine Familie in der Vergangenheit Opfer von Repres­si­ons­maß­nahmen gegenüber Kurden waren. Strafschärfend fiel die lang andauernde Tätigkeit des bereits wegen einschlägiger Taten vorbestraften Angeklagten für die PKK ins Gewicht. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der General­bun­des­an­walt­schaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.

Quelle: Kammergericht/ra-online

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