Dokument-Nr. 26786
Permalink https://urteile.news/
- NZV 2017, 587Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2017, Seite: 587
- Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil22.12.2016, 3034 Js 10952/16
Kammergericht Berlin Urteil30.03.2017
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern bei Blutalkoholkonzentration ab 1,6 PromilleFreispruch von Trunkenheitsfahrt trotz höheren Promillewerts muss begründet werden
Fährt ein Radfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille, so ist er als absolut fahruntüchtig anzusehen. Wird er trotz höheren Promillewertes vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen, so muss der Tatrichter dies mit eingehender Darstellung und Würdigung wissenschaftlicher Erkenntnisse begründen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Radfahrer im Dezember 2016 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten ohne nähere Begründung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt freigesprochen, obwohl er zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille aufwies. Gegen den Freispruch legte die Amtsanwaltschaft Revision ein.
Ab 1,6 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern vor
Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten der Amtsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille sei ein Radfahrer absolut fahruntüchtig. Wenn also der Tatrichter bei einem darüber liegenden Wert trotzdem keine Straftat sehe, erfordere dies einer Begründung mit eingehender Darstellung und Würdigung gegebenenfalls abweichender wissenschaftlicher Erkenntnisse.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2018
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26786
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.